Regeln für Domain-Parker

Stand: November 2023

Um die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Domain-Parking-Service zu gewährleisten, verpflichten sich die Nutzer, die unten aufgeführten Programmregeln zur Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten.

Diese Regeln können von Zeit zu Zeit mit oder ohne Vorankündigung geändert werden. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, ihre Domains im Laufe der Zeit kontinuierlich zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie mit diesen Regeln und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo für den Domain-Parking-Service konform bleiben.

Rechte an geistigem Eigentum

Sedo lehnt den Missbrauch von Domains und die Verletzung geistigen Eigentums ab und hat Richtlinien und Verfahren eingeführt, die es Rechteinhabern und Behörden ermöglichen, bei Sedo Beschwerden über die mögliche Verletzung von Rechten Dritter oder des Gesetzes durch einen am Domain-Parking-Programm teilnehmenden Nutzer/Domaininhaber einzureichen.

Nutzer, die am Sedo Domain-Parking-Programm teilnehmen, sichern zu, dass sie rechtmäßige Inhaber ihrer Domains sind. Ferner sichern sie zu, dass durch ihre Teilnahme am Sedo Domain-Parking-Programm keine Gesetze und keine Rechte Dritter - z.B. gewerbliche Schutzrechte oder Markenrechte – verletzt werden.

Sollte der Nutzer nicht sicher sein, ob seine Domains möglicherweise die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, wird empfohlen, eine mögliche Markenrechtsverletzung vorab zu überprüfen. Hierfür kann u.a. ein Abgleich über eine Markendatenbank, wie bspw. die der Weltorganisation für geistiges Eigentum, genutzt werden.

Qualität des Domain-Traffics

Klickbetrug und die daraus resultierende schlechte Qualität des Domain-Traffics liegt vor, wenn entweder Computerprogramme oder Einzelpersonen eingesetzt werden, um künstlich Traffic auf eine am Sedo Domain-Parking-Programm teilnehmende Domain zu lenken und/oder Klicks auf angezeigte Werbung zu generieren, ohne die Absicht zu haben, die beworbenen Waren, Dienstleistungen oder Unternehmen zu kaufen oder sich über diese zu informieren.

Die Manipulation von Domain-Traffic in jeglicher Art und Form ist strengstens untersagt. Sedo verpflichtet alle Teilnehmer am Domain-Parking-Programm, dass sie sich an die nachfolgenden Regeln und Vorschriften halten.

Die Missachtung einer der nachfolgend aufgeführten verbotenen Handlungen stellt einen wichtigen Grund dar, der Sedo zur sofortigen, außerordentlichen Kündigung vom Domain-Parking-Programm berechtigt. Zudem verfällt jegliches angesammelte Klick-Guthaben, welches ohne vorherige Ankündigung von Sedo einbehalten, zurückgefordert bzw. aufgerechnet werden kann.

  • Die Nutzer verpflichten sich zur Einhaltung der Sedo Policy über anstößige Domains.
  • Die Nutzer dürfen keine künstlichen Seitenaufrufe erzeugen, nicht auf Werbelinks klicken, die auf ihren eigenen Domainnamen angezeigt werden, und auch keine Dritten, wie Freunde, Familienangehörige, Mitarbeiter oder andere, dazu auffordern.
  • Die Nutzer dürfen nicht irreführen, täuschen, zu viel versprechen, um Spenden bitten, betteln, locken oder Anreize für Besucher in irgendeiner Form bieten, damit diese ihre Domain besuchen oder auf Werbelinks klicken.
  • Nutzer dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sedo keinen Traffic auf ihren geparkten Domainnamen umleiten. Dieses Verbot beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Traffic, der (a) von anderen Domainnamen umgeleitet wird, (b) von Werbung stammt und (c) gekauften Traffic wie Pop-under oder Exit-Traffic. Jeder Domainname muss separat geparkt werden.
  • Nutzer dürfen ihre geparkte Seite ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sedo nicht als Pop-under oder Pop-up-Fenster anzeigen.
  • Benutzer dürfen Domainnamen nicht in nicht zusammenhängende Kategorien einteilen oder einen falschen Sprachparameter angeben.
  • Die Nutzer dürfen keine Werbe-Schlüsselwörter (Keywords) vorschlagen, die in keinem Zusammenhang zum Themenbereich des Domainnamens stehen.
  • Nutzer dürfen keinen Traffic zu ihren Domainnamen oder Klicks auf Werbelinks durch eine der folgenden Methoden erzeugen: Auflistungen in Newsgroups oder Diskussionsforen (mit Ausnahme von Postings "Domäne zu verkaufen"), Massen-E-Mails, Postings in sozialen Medien, iframes, Null-Pixel-Frames, Hitbots, Klickbots, Spiders, CGI-Skripte, Java-Skripte oder andere ähnliche Methoden.
  • Nutzer dürfen eine Domain-Parking-Programm-Webseite oder den Code in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sedo verändern. Nur Klicks oder Seitenaufrufe, die von einer unveränderten, vom Domain-Parking-Programm betreuten Parking-Webseite stammen, werden als gültig angesehen.
  • Nutzer dürfen ihre Domain-Parking-Programm-Webseite nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sedo in einem Frame platzieren.
  • Die Nutzer dürfen den Besuchern nicht vortäuschen, dass sie etwas anderes als eine Internetsuche erhalten, wenn sie eine Domain aufrufen oder auf einen Textlink oder ein Suchfeld klicken.
  • Verweisende Webseiten dürfen weder passwort- noch zugangsgeschützt sein, noch den Click-Through-Prozess beeinträchtigen oder negativ beeinflussen.

Sedo behält sich das Recht vor, das Domain-Parking-Service-Kundenkonto zu kündigen, wenn es länger als einen Monat nicht genutzt wird oder wenn der Verdacht besteht, dass gegen diese Regeln oder die Domain-Parking-Service-Bedingungen verstoßen wird.

Die Nichteinhaltung einer Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Domain-Parking-Service oder diesen Regeln für Domain-Parker führt zum Verfall von Klick-Guthaben. Sedo behält sich ferner das Recht vor, als Reaktion auf solche Verstöße weitere rechtliche Schritte gegen den Nutzer einzuleiten.

Auszahlungsregelungen

Generiertes Parking-Klickguthaben wird pro Monat berechnet. Angesammeltes Parking-Klickguthaben ist abrufbar, wenn das nicht verfallene Parking-Klickgutahben den Mindestauszahlbetrag übersteigt.

Hat das angesammelte Parking-Klickguthaben die Höhe eines abrufbaren Klickguthabens, so wird das Klickguthaben auf Abrufen durch den Kunden bis zum 16. Tag des Folgemonats in ein Realguthaben umgewandelt und ausgezahlt, es sei denn, dass sich inzwischen Hinweise auf Fake-Traffic ergeben.

Die Auszahlung erfolgt über die vom Kunden gewählte Methode. Die Wahl einer Auszahlungsmethode bedeutet einen Abruf des abrufbaren Sedo-Klickguthabens.

Sedo behält sich vor, Auszahlungen an unbestätigte PayPal-Accounts zu verweigern und den Kunden auf eine andere Auszahlungsmethode zu verweisen.

Zahlungsregelungen für das Parken

Sedo zahlt dem Nutzer einen prozentualen Anteil an allen Einnahmen, die durch die geparkten Domainnamen des Nutzers erzielt werden. Nutzer, die am Sedo-Parking-Programm teilnehmen, werden je nach Wohnsitz des Nutzers per Überweisung, Direktüberweisung (ACH), Scheck oder Paypal.com bezahlt. Die Auszahlung erfolgt ca. 15 Werktage nach Ende eines jeden Kalendermonats für das im Vormonat erworbene und erhaltene Klickguthaben, abzüglich des Betrages, den Sedo nach eigenem Ermessen als nicht gültig erwirtschaftet ansieht (siehe oben für weitere Details zu ungültigen Verdiensten), sofern und solange der Nutzer den Zertifizierungsprozess für Mitglieder abgeschlossen und gültige Zahlungsdaten in seinem Nutzerkonto angegeben hat.

Sofern nicht anders angegeben, werden alle Domain-Parking-Berichte, einschließlich aller geschätzten Klickguthaben und/oder Parking-Einnahmen, die in den Benutzerkonten angezeigt werden, in USD bzw. Euro (EUR) angegeben. Sofern nicht anders festgelegt oder von Sedo schriftlich zugesagt, erfolgen alle Zahlungen von Domain-Parking-Erlösen an die Nutzer im Ermessen der Sedo in USD bzw. Euro (EUR).

Der Mindestauszahlbetrag für das Domain-Parking-Programm beträgt 20,00 €, sofern nichts Abweichendes mit Sedo vereinbart wurde. Nicht abgerufenes sowie nicht verfallenes Klickguthaben wird bis zum Monat angesammelt, in welchem der fällige Gesamtbetrag den Mindestauszahlbetrag übersteigt oder bis zur Beendigung der Teilnahme am Parking-Programm. In letzterem Falle obliegt die Auswahl der Auszahlungsmethode im alleinigen Ermessen der Sedo und jegliches nicht abgerufenes Klickguthaben weniger als der festgelegte Mindestauszahlbetrag verfällt.

Nicht ausgezahlte Beträge unter 20,00 € oder Beträge, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben im Benutzerkonto nicht zugestellt werden können, verfallen nach zwölf (12) Monaten und werden gelöscht.

Ferner gilt allgemein, dass jegliches Sedo-Klickguthaben nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Generierung – gleich aus welchem Grund, verfällt.

BITTE BEACHTEN: Sedo wird keine Steuern von den Zahlungen des Domain-Parking-Programms an die Nutzer einbehalten und es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, alle lokale, staatliche, bundesstaatliche und/oder ausländische Steuern auf die Einnahmen aus dem Domain-Parking-Programm zu entrichten. Mit der Teilnahme am Domain-Parking-Programm von Sedo erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, Sedo von allen Ansprüchen oder Steuerveranlagungen ausländischer und/oder lokaler Steuerbehörden sowie von allen anderen Kosten und Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung des Domain-Parking-Programms ergeben, freizustellen und zu entschädigen.