Regeln für Domain-Verkäufer

Stand: Januar 2024

Die Einhaltung unserer Regeln für Verkäufer hilft Sedo, sichere und reibungslose Transaktionen bei Domain-Verkäufen zu gewährleisten. Die Sedo-Verkäuferregeln gelten für Domains, die über den Sedo-Marktplatz oder mit Hilfe der Sedo-Vermittlungsdienste zum Verkauf angeboten werden.

Die folgenden Praktiken sind bei Sedo nicht erlaubt

Verkaufs- und Übertragungswillen in Bezug auf die Domain

Sofern Sie eine Domain in der Sedo Domain-Datenbank zum Verkauf anbieten, sichern Sie zu, dass Sie der rechtmäßige Inhaber der Domain sind und dass die Domain frei von jeglichen Rechten Dritter ist, die Ihr Recht zur Nutzung der Domain behindern oder einschränken.

Beachten Sie, dass die Annahme eines Angebots eine rechtsverbindliche Handlung darstellt, die zu einem bindenden Kaufvertrag über die Domain führt. Sobald ein Angebot angenommen wurde, hat der Käufer einen Rechtsanspruch, den er vor Gericht durchsetzen kann. Verkäufer, die nach einem Kaufvertragsschluss ihre Mitwirkung bei der Übertragung des Domainnamens verweigern, können von den Sedo-Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Ferner räumt sich Sedo das Recht ein, das Kundenkonto zu löschen.

Listing anstößiger Domains

Als Marktplatz für Domains möchte Sedo keine selektive Zensur von Domains ausüben, die über die Sedo Handelsplattform verkauft, gekauft oder gehandelt werden. Daher überprüft Sedo als eine offene Handelsplattform eingestellte Listings nicht. Als verantwortungsbewusstes internationales Unternehmen, möchte Sedo jedoch keine beleidigende oder anstößige Listings in der Datenbank führen. Aus diesem Grunde hat Sedo eine Reihe von Richtlinien erstellt, um zu bestimmten, ob die anstößige Natur bestimmter Begriffe in unserer Domain-Datenbank platziert werden darf. Zudem sollten Sie auch keine Domains in die Sedo-Datenbank eintragen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Sedo behält sich das Recht vor, Domains, die gegen diese Policy und die Policy über anstößige Domains verstoßen, aus der Datenbank zu entfernen.

Kein Verstoß gegen Rechte Dritter oder Gesetze durch die Domain

Bevor Sie eine Domain zum Verkauf in die Domain-Datenbank eintragen, sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Nachforschungen anzustellen, um sicherzustellen, dass Ihre Domain nicht die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten (insbesondere Marken- und Namensrechte) oder sonstige Gesetze verletzt. Häufig werden Verkäufer erst auf mögliche Markenprobleme aufmerksam, nachdem sie ihre Domains zum Verkauf in die Domain-Datenbank eingestellt haben. In diesem Fall sind Verkäufer verpflichtet, solche Domains bis zur rechtlichen Klärung zu entfernen. Wir empfehlen Ihnen die Überprüfung in einer Markendatenbank und gegebenenfalls den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.

Sedo behält sich das Recht vor, Domains aus der Domain-Datenbank zu entfernen, wenn Sedo glaubhaft Kenntnis von einer Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetze erlangt.

Verbot zur Abgabe von Angeboten für eigene Domains

Selbstgebote untergraben das Vertrauen in den Sedo-Marktplatz. Als Verkäufer dürfen daher keine Gebote auf eigene Domains abgegeben werden oder andere dazu anstiften. Unter Selbstbieten wird das absichtliche Einstellen von Geboten auf die eigene Domain, die Domains von Familienangehörigen oder Freunde oder sonstige Angebote verstanden, die ohne die Absicht abgegeben werden, diese im Falle eines Zuschlags zu erfüllen, um den Preis einer Domain künstlich in die Höhe zu treiben. Um den Anschein zu vermeiden, dass Sie in diese Aktivitäten verwickelt sind, sollten Familienmitglieder, Freunde und Personen, die zusammenleben, zusammenarbeiten oder einen Computer gemeinsam nutzen, nicht auf die Domains der anderen bieten.

Sollte Sedo feststellen, dass Gebote auf Ihre Domains Eigengebote waren, etwa um die Gebotsstatistik zu manipulieren und potentielle Käufer zu täuschen, so behält sich Sedo das Recht vor, Sie von der Handelsplattform auszuschließen.

Verbot zur Umgehung der Sedo Handelsplattform

Sedo arbeitet hart daran, die Nummer 1 unter den Domain-Marktplätzen im Internet zu sein. Das Anbieten von Domain-Verkäufen außerhalb des Sedo Marktplatzes zum Zwecke der Umgehung von Gebühren, die ansonsten an Sedo zu entrichten wären, ist strengstens untersagt. Dies beinhaltet die Verwendung von Kontaktinformationen, die Sie von Sedo erhalten haben, oder die Nutzung von Sedo-Diensten oder -Funktionen, um den Verkauf von gelisteten Domains außerhalb des Sedo-Marktplatzes anzubieten, oder das Versenden von unaufgeforderten kommerziellen E-Mail-Angeboten an Bieter, die auf Ihre Domains oder andere auf dem Sedo-Marktplatz gelistete Domains geboten haben.

Pflicht das Kundenkonto auf dem aktuellen Stand zu halten

Die Sedo-Domain-Datenbank funktioniert am besten, wenn die Nutzer ihre Informationen aktuell halten. Wenn Sie eine Domain zum Verkauf anbieten, verpflichten Sie sich, alle Daten, die Sie in die Domain-Datenbank eingegeben haben, auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn eine Domain verkauft wurde und Sie nicht mehr Inhaber einer Domain sind, müssen Sie diese aus der Datenbank entfernen. Darüber hinaus müssen Sie Domains unverzüglich aus der Domain-Datenbank entfernen, wenn eine Abmahnung vorliegt oder sobald sie Kenntnis davon erhalten, dass durch das Angebot Rechte Dritter oder bestehende Gesetze verletzt werden könnten. Dies gilt bis zur rechtlichen Klärung des Sachverhaltes.

Meldung eines Verstoßes gegen diese Richtlinie

Wenn ein Domain-Verkäufer eine der oben genannten Regeln nicht befolgt hat, sich weigert seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag zur Übertragung der Domain nicht nachzukommen, können Sie den Verkäufer bei Sedo melden, indem Sie eine E-Mail über unsere Kontaktseite einreichen. Während es Ihr Recht ist, eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Kaufvertrages anzustreben, kann Sedo eine formelle Verwarnung, eine vorübergehende Sperrung des Verkäufer-Kundenkontos oder die Löschung des Kundenkontos veranlassen. Wenn Sie eine Beschwerde gegen einen Verkäufer einreichen, ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen über die Weigerung des Verkäufers, den Verkauf abzuschließen und/oder durchzuführen, mit dem vollständigen Nachrichtentext und den kompletten E-Mail-Kopfzeilen beizufügen.

Verwandte Hilfethemen

Regeln für Domain-Käufer
Regeln für Domain-Parker
Policy über anstößige Domains
Markenrecherche