Programm zum Schutz von Drittrechten - RPP

Nach den AGB von Sedo ist jeder Inhaber von Domainnamen verpflichtet sicherzustellen, dass die Registrierung und konkrete Verwendung von Domainnamen, die er in die Sedo-Datenbank einträgt oder für die er Sedo-Dienstleistungen in Anspruch nimmt, keine Rechte Dritter (Markenrechte, Namensrechte etc.) verletzen.

Es kommt jedoch vor, dass sich Personen an Sedo mit dem Vorbringen wenden, ein Domaininhaber, der seine Domain in die Sedo-Datenbank eingetragen habe oder andere Sedo-Dienstleistungen in Anspruch nimmt, würde vorrangige Rechte des Beschwerdeführers verletzen.

Als international tätige Handelsplattform für Domainnamen und Internetprojekte kann Sedo keine Streitigkeiten zwischen einen Inhaber von vorrangigen Rechten (Markenrechte, Namensrechte etc.) und einem Domaininhaber entscheiden. Sedo hat selbst keinerlei Kontrolle über die Domainnamen, die in die Handelsplattform als zum Verkauf stehend eingetragen wurden oder für die andere Sedo-Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund ermutigt Sedo Markenrechtsinhaber, Namensrechtsinhaber etc. sich direkt mit ihrem Anliegen an den Domain-Inhaber zu wenden.

Was Sedo jedoch für beschwerdeführende Markeninhaber, Namensrechtsinhaber etc. tun kann ist, die Buchstabenkombination, die einem rechtsverletzenden Domainnamen entspricht, aus der Sedo-Datenbank zu löschen, die Wiedereintragung in die Datenbank zu verhindern und den betreffenden Domainnamen von Sedo-Dienstleistungen auszuschließen.

Da es jedoch in der Vergangenheit zahlreiche Fälle gegeben hat, in denen die Rechte des Beschwerdeführers tatsächlich nicht verletzt waren bzw. in denen der Domain-Inhaber bessere Rechte als der Beschwerdeführer nachweisen konnte, hat Sedo ein Verfahren eingeführt, welches Inhabern von vorrangigen Rechten erlauben soll, berechtigte Beschwerden hinsichtlich eines Sedo-Kunden vorzubringen, gleichzeitig aber auch dem Inhaber eines Domain-Namens Gelegenheit geben soll, das Vorbringen des Beschwerdeführers zu entkräften oder eigene Rechte an dem Domain-Namen vorzubringen (RPP).

Der Ablauf einer Rights Protection Procedure ist folgender:

  1. Der Beschwerdeführer sendet eine Benachrichtigung, welche den hier spezifizierten Anforderungen gerecht werden muss, per Brief, Fax oder Email an Sedo.
     
  2. Sedo bestätigt den Eingang der Beschwerde und leitet sie grundsätzlich an die Sedo vorliegende Emailadresse des Kunden weiter, der Sedo-Dienstleistungen bezüglich des beanstandeten Domainnamens in Anspruch nimmt. Der Domain-Inhaber wird gebeten, innerhalb von drei Arbeitstagen gegenüber dem Beschwerdeführer und Sedo Stellung abzugeben.
     
  3. Reagiert der Domain-Inhaber innerhalb dieses Zeitraumes nicht, so kann Sedo den Domainnamen zeitweilig aus der Datenbank entfernen und für Sedo-Dienstleistungen blocken. Reagiert der Domain-Inhaber, so leitet Sedo die Stellungnahme an den Beschwerdeführer weiter. Sollte der Beschwerdeführer auf seiner Position gegenüber Sedo beharren, so entscheidet Sedo in Ansehung der vorliegenden Begründungen der Positionen von Beschwerdeführer und Domain-Inhaber innerhalb von 10 Arbeitstagen über einen Ausschluss des betreffenden Domain-Namens von Sedo-Dienstleistungen.

Im Fall der möglichen Verletzung von notorisch bekannten Marken ist Sedo berechtigt, die betreffende Buchstabenkombination auch ohne vorherige Stellungnahme des Kunden, der die Buchstabenkombination eingetragen hat, von Sedo-Dienstleistungen auszuschließen.

Wie Sie eine mögliche Rechtsverletzung melden, erfahren Sie hier.