Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Domain-Vermittlungsservice

Stand: 01. März 2023

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Domain-Vermittlungsservice werden in die englische, französische, spanische sowie chinesische Sprache übersetzt und stehen dem Kunden online zur Verfügung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Übersetzung dieser Nutzungsbedingungen in eine andere Sprache dient daher lediglich der Information. Bei Unklarheiten oder Abweichungen ist die deutschsprachige Version maßgeblich.

Einleitung

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Domain-Vermittlungsservice. Der Domain-Vermittlungsservice der Sedo GmbH ist ein Service für Kunden, die die Unterstützung eines Sedo GmbH Domain-Vermittlers (auch „Domain-Broker“ genannt) beim Kauf oder Verkauf einer bereits registrierten Domain wünschen (auch „Domain-Brokerage-Service“ genannt).

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie Sedo mit der Durchführung des Domain-Vermittlungsservices beauftragen. Mit der Auftragserteilung erklären Sie, mit der Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden zu sein.

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sedo GmbH (nachfolgend „Sedo“ genannt“) und dem Kunden [auch „Käufer“ oder „Verkäufer“ genannt], gelten

  • die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Domain-Vermittlungsservice (nachfolgend auch „Brokerage AGB“, „Domain-Brokerage AGB“ oder „Domain-Brokerage-Vertrag“ genannt) und
  • ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo (nachfolgend „AGB“ genannt),

    jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Domain-Brokerage-Vertrags gültigen Fassung in allen Phasen der Vermittlungsbeziehung zwischen Sedo und dem Käufer bzw. Verkäufer, wobei sämtliche Bestimmungen der AGB anzuwenden sind, sofern in diesen Domain-Brokerage AGB keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen in den AGB und den Regelungen dieser Domain-Brokerage AGB gehen die Bestimmungen der Domain-Brokerage AGB vor.

    Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Sedo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Daneben können ggf. für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen gelten, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den AGB oder den nachfolgenden Domain-Brokerage AGB enthalten. In diesem Falle werden etwaige Sonderbedingungen gesondert mit dem Kunden vereinbart, die vorrangig Geltung finden.

2. Kommunikationsweg

(1) Sedo wird dem Kunden alle Anweisungen und Informationen zur Durchführung des Domain-Brokerage-Vertrags über das Transfer-Center der Website bereitstellen. Hierbei ist Sedo nicht verpflichtet, den Kunden über sonstige in seinem Kundenkonto hinterlegte Kontaktdaten zu kontaktieren. Sofern eine Mitteilung im Transfer-Center gepostet wird, erhält der Kunde hierüber eine zusätzliche Benachrichtigung an die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Umstand, dass der Kunde keine Kenntnis über Mitteilungen im Transfer-Center erlangt, entbindet ihn nicht von seinen vertraglichen Pflichten.

(2) Der Kunde muss die Erreichbarkeit seines im Sedo-Kundenkonto angegebenen E-Mail-Postfaches jederzeit gewährleisten.

3. Beschreibung des Domain-Brokerage-Services

(3) Den Domain-Brokerage-Service können Personen in Anspruch nehmen, die einen registrierten Domainnamen und/oder Internetprojekt (nachfolgend gemeinsam auch „Domain“ genannt) kaufen oder verkaufen wollen und dabei von einem Sedo Domain-Vermittler unterstützt werden wollen.

(4) Sedo fungiert weder als Verkäufer noch als Käufer einer Domain. Vielmehr fördert und unterstützt Sedo ihren Kunden mittels der in diesen Domain-Brokerage AGB genannten Dienstleistungen bei der Umsetzung seiner Absicht eine Domain zu kaufen oder zu verkaufen, indem Sedo den Kauf oder Verkauf einer Domain vermittelt. Vermittlung in diesem Sinne meint, dass Sedo den beauftragenden Kunden vertritt und den Kaufvertrag für diesen verhandelt und/oder abschließt sowie die in diesen Domain-Brokerage AGB genannten, auf Übertragung der Domain vom Verkäufer an den Käufer gerichteten Dienstleistungen einschließlich der Zahlungsabwicklung durchführt.

(5) Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nimmt Sedo mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Interessen ihrer Kunden wahr und setzt sich nach besten Kräften für das Gelingen der Vermittlung sowie Transaktion ein, unabhängig davon, ob Ihre Tätigkeit tatsächlich zu einem erfolgreichen Vertragsschluss führt oder nicht.

(6) Sedo benachrichtigt ihren Kunden unverzüglich von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Vertragsabschluss auf dem in diesen Domain-Brokerage AGB genannten Kommunikationsweg. Sedo wird bemüht sein, ihren Kunden unaufgefordert über aktuelle Entwicklungen, die für die Durchführung des Domain-Brokerage-Vertrages wesentlich sind, sowie jederzeit auf Nachfrage des Kunden.

4. Exklusivität

(1) Sedo wird nicht für den Käufer und den Verkäufer der Domain zugleich, sondern entweder nur für den Käufer oder nur für den Verkäufer der Domain tätig.

(2) Der Kunde erteilt Sedo den Alleinauftrag zur Durchführung der Vermittlung und der in diesen Domain-Brokerage AGB genannten weiteren Dienstleistungen und verpflichtet sich, für die Dauer des Domain-Brokerage-Vertrags jegliche Vermittlungstätigkeit Dritter in Bezug auf den zu vermittelnden Domainnamen zu unterbinden.

(3) Verletzt der Kunde seine Pflicht nach Ziff. 4.2 dieser Domain-Brokerage AGB, nämlich Sedo den Alleinauftrag zu erteilen, so hat er Sedo eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € zu zahlen. Übersteigt der Betrag der entgangenen Provision den Betrag von € 2.000,00, so hat der Kunde anstelle der Vertragsstrafe von € 2.000,00 eine Entschädigung zu zahlen, deren Höhe dem Betrag der entgangenen Provision entspricht. Hinsichtlich der Provision wird der Verkaufspreis zugrunde gelegt. Lässt sich dieser nicht ermitteln, ist der von dem Kunden genannte Höchst- bzw. Mindestpreis i.S.d. Ziff. 7.2 Abs. 1 dieser Domain-Brokerage AGB maßgeblich.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Sedo zahlreiche andere Angebote hat und Transaktionen mit anderen Domainnamen fördert, die auf Dritte registriert sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sedo möglicherweise solche in Konkurrenz stehenden Dritte vertritt, und betrachtet solche Aktivitäten nicht als böswilliges oder vertragswidriges Handeln.

5. Zusicherungen des Kunden

5.1 Erwerbs- oder Veräußerungsabsicht des Kunden bei Auftragserteilung

Der Kunde sichert zu, im Zeitpunkt der Auftragserteilung die gutgläubige Absicht zu haben, den angegeben Domainnamen zu erwerben oder zu veräußern und nicht den Domain-Brokerage-Service zum Zwecke der Untersuchung der Eigentümerverhältnisse einer Domain, der Sammlung von Beweisen zum Zwecke der Rechtsverfolgung oder zur anderweitigen Verletzung der anwendbaren Gesetze oder Rechte Dritter zu beauftragen.

5.2 Rechte Dritter

(1) Sedo weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Prüfung hinsichtlich des Bestehens vorrangiger Firmen-, Namens- oder Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter nicht zum Leistungsumfang der Sedo gehört. Die Vornahme oder das Unterlassen einer derartigen Prüfung ist Aufgabe des Kunden und fällt allein in dessen Pflichten- und Risikobereich.

(2) Der Kunde ist sich bewusst, dass der Handel und / oder die Nutzung mit Domainnamen bzw. Internetprojekten, welche Firmen-, Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, mit juristischen Schritten seitens des Inhabers des jeweiligen Rechtes angegriffen und ggf. mit Unterlassungsansprüchen unterbunden werden kann. Möglicherweise kann in einem solchen Fall ein bereits gezahlter Kaufpreis nicht mehr zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn der Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer über die mit dem Kauf verbundenen markenrechtlichen oder sonstigen Risiken informiert wurde.

(3) Der Kunde sichert zu, dass der zu vermittelnde Domainname und/oder sein Gebrauch keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzt, insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte.

(4) Der Verkäufer einer Domain bestätigt ausdrücklich, befugt zu sein, frei über die Domain verfügen zu dürfen. Ferner sichert er zu, dass mit dem Verkauf der Domain nicht gegen Gesellschafts-, Namens- und Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter sowie nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Der Verkäufer verpflichtet sich hiermit, Sedo von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung Rechte Dritter, des Käufers, das Gesetz oder aus diesem Domain-Brokerage-Vertrag resultieren.

6. Zustandekommen des Domain-Brokerage-Vertrages

Der Domain-Brokerage-Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme des vom Kunden gemäß diesen Domain-Brokerage AGB abgegebenen Auftrags durch Sedo zustande. Die Annahme des Auftrages liegt im alleinigen Ermessen der Sedo.

6.1 Alleinauftrag des Kunden an Sedo

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mit Beauftragung des Sedo Domain-Brokerage-Services weder der Kauf noch der Verkauf der Domain durch Sedo erfolgt. Vielmehr vermittelt Sedo lediglich den Kauf bzw. Verkauf der Domain.

(2) Der Kunde erteilt Sedo den Alleinauftrag zur Durchführung der Vermittlung und der in diesen Domain-Brokerage AGB genannten weiteren Dienstleistungen, indem er das elektronische Auftragsformular der Sedo ausfüllt und absendet.

(3) In seinem Auftrag hat er alle für den Kauf oder Verkauf des jeweiligen Domainnamens relevanten Daten wahrheitsgetreu und korrekt mitzuteilen. Welche Daten relevant sind, wird von Seiten der Sedo festgelegt und während des Auftragsvorgangs elektronisch abgefragt.

6.2 Prüfung und Annahme oder Ablehnung des Auftrags

(1) Nach Eingang des Auftrags wird Sedo innerhalb angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen, den Auftrag prüfen und diesen nach alleinigem Ermessen annehmen oder ablehnen.

(2) Der Kunde wird per E-Mail über die Annahme oder Ablehnung seines Auftrages informiert.

(3) Mit Versand der Annahmeerklärung per E-Mail kommt der Domain-Brokerage-Vertrag zwischen Sedo und dem Kunden zustande.

6.3 Schriftliche Bestätigung

Sedo kann vor dem Hintergrund hochpreisiger Vermittlungen diese Domain-Brokerage AGB dem Kunden, ganz oder in Auszügen, in Kopie zukommen lassen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Kunde, diese zu unterschreiben und an Sedo zurückzusenden.

7. Grundlagen der Leistungserbringung der Sedo

7.1 Umfang des Domain-Brokerage-Services der Sedo

Der Domain-Brokerage-Service der Sedo umfasst

(1) die Vermittlungsleistungen der Sedo.

Sedo wird von ihrem Kunden beauftragt, im Namen und für Rechnung des Kunden den Kauf oder Verkauf einer Domain zu vermitteln und den Kaufvertrag auszuhandeln und/oder abzuschließen. Zu diesem Zweck wird Sedo

- unmittelbar nach der Annahme des Kundenauftrags

  • für ihren an einem Kauf interessierten Kunden den Inhaber des/der zu vermittelnden Domainnamen ausfindig machen, kontaktieren und versuchen diesen zum Verkauf zu motivieren und
  • für ihren verkaufswilligen Kunden versuchen, einen Käufer für die zu vermittelnde Domain zu finden und diesen zum Verkauf zu motivieren.

- Sedo wird die Verkaufsverhandlungen in Übereinstimmung mit diesen Domain-Brokerage AGB entweder im Namen des Kunden in offener Stellvertretung oder auf Wunsch des Kunden anonym führen und

- im Namen des Kunden in offener Stellvertretung den Domain-Kaufvertrag aushandeln und /oder abschließen.

(2) den Transfer-Service der Sedo.

Der Transfer-Service der Sedo umfasst die in diesen Domain-Brokerage AGB genannten, auf Übertragung der Domain und das damit verbundene Recht an der Registrierung des Domainnamens vom Verkäufer an den Käufer / Erwerber gerichteten Dienstleistungen einschließlich der Zahlungsabwicklung.

7.2 Verhandlungs- und Abschlussvollmacht, Vollmacht für den Beschleunigten Transfer

(1) Der Kunde erteilt Sedo Vollmacht,

- soweit er eine Domain erwerben will, bis zu dem von ihm während des Auftragsvorganges oder später gesetzten Höchstpreis,

- soweit er eine Domain verkaufen will, bis zu dem von ihm während des Auftragsvorganges oder später gesetzten Mindestpreis, 

einen Kaufvertrag in seinem Namen in offener Stellvertretung oder anonym auszuhandeln und/oder abzuschließen. Sedo ist berechtigt, den Kaufpreis von dem Käufer oder im Namen des Käufers entgegenzunehmen und an den Verkäufer weiterzuleiten. Ferner ist Sedo berechtigt, die ihr zustehende Vergütung von dem Kaufpreis abzuziehen, sofern nicht explizit vereinbart wird, dass der Käufer die Sedo Vergütung zu tragen hat.

(2) Der Kunde bevollmächtigt Sedo, den Transfer mit seinem Registrar nach Ziff. 10.6 dieser Domain-Brokerage AGB zwecks Übernahme der Kontrolle über die Domain nach eigenem Ermessen zu koordinieren. Sofern Sedo die Domain vorübergehend in einem an Sedo abgetretenen Registrar-Konto hält, bevollmächtigt der Kunde Sedo, die Domain erst dann auf ein an den Käufer abgetretenes Registrar-Konto zu transferieren, wenn der Käufer die Kaufpreiszahlung im Einklang mit den vorliegenden Domian-Brokerage AGB geleistet hat.

(3) Im Falle des Beschleunigten Transfers nach Ziff. 10.4 dieser Domain-Brokerage AGB bevollmächtigt der Käufer einer Domain Sedo, in seinem Namen ein Domain-Registrant-Konto zu erstellen und den Nutzungsbestimmungen des Registrars in seinem Namen zuzustimmen und diesem Registrar die Kontaktdaten des Sedo-Kundenkontos des Käufers mitzuteilen. In diesem Fall erklärt sich der Käufer mit der Übertragung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch Sedo für diesen Zweck einverstanden. Ferner wird Sedo bevollmächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Domain-Registrierung in diesem Konto zu verwirklichen.

(4) Bei einer Domainvermittlung für den Verkäufer bevollmächtigt der Kunde Sedo, an den Käufer in seinem Namen Zahlungsanweisungen gemäß den in seinem Kundenkonto enthaltenen Zahlungsanweisungen weiterzuleiten.

7.3 Veränderung des Höchst- oder Mindestpreises

(1) Den festgelegten Höchstpreis kann der Käufer und den festgelegten Mindestpreis kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung an Sedo jederzeit vor Abschluss eines Kaufvertrages erhöhen bzw. verringern, solange er oder Sedo noch kein auf das Zustandekommen des Kaufvertrages gerichtetes Angebot abgegeben oder erhalten hat.

(2) Eine einseitige Verringerung des Höchstpreises bzw. Erhöhung des Mindestpreises ist ausgeschlossen.

(3) Sofern der Höchstpreis verringert wird, nachdem Sedo dem Domaininhaber ein Kaufangebot abgegeben hat, gilt hierfür der ursprünglich vereinbarte Höchstpreis.

(4) Sofern der Mindestpreis erhöht wird, nachdem Sedo einem potenziellen Kaufinteressenten ein Verkaufsangebot abgegeben hat, gilt hierfür der ursprünglich vereinbarte Mindestpreis.

8. Der Kaufvertrag über die Domain

8.1 Allgemeine Regelungen

(1) Im Falle erfolgreicher Verhandlungen wird Sedo einen (Standard-) Kaufvertrag ausfertigen und diesen aufgrund der eingeräumten Vertretungsmacht für den Kunden abschließen. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung des Kaufs des in Auftrag gegebenen Domainnamens zum vereinbarten Budget, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, den von Sedo zur Verfügung gestellten Kaufvertrag für den Kauf des ausgewählten Domainnamens zu nutzen.

(2) Der Kaufvertrag kommt zwischen Käufer und Verkäufer zustande und entfaltet allein Bindungswirkung in diesem Verhältnis. Die im Kaufvertrag vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen, insbesondere die Pflicht den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Domain zu übertragen sowie alle Inhalte, Daten, Programmierungen sowie sonstige Elemente der Website/des Projekts, binden daher allein die Parteien des Kaufvertrages und damit den Käufer und den Verkäufer der Domain. Diese Leistungen und Gegenleistungen liegen insofern außerhalb des Anwendungsbereichs des Domain-Brokerages-Services.

(3) Der Käufer der Domain ist verpflichtet, dem Verkäufer die Kontrolle über die Domain im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, an den Verkäufer zurück zu übertragen, sofern dem Käufer oder auf Geheiß des Käufers einer dritten Person bereits die Kontrolle über die Domain eingeräumt wurde.

(4) Der von Sedo bereitgestellte Kaufvertrag kann dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist Sedo berechtigt, ergänzend zu diesen Domain-Brokerage AGB einen individuellen Domain-Brokerage-Vertrag dem Kunden zukommen zu lassen. In beiden Fällen verpflichtet sich der Kunde, den Vertrag auf Verlangen der Sedo zu unterschreiben und an Sedo unverzüglich zurückzusenden.

(5) Sofern der Kunde von dem Kaufvertrag nach den vorstehenden Abs. 1 und Abs. 4 dieser Ziff. 8.1. abweichen möchte, erkennt er an, dass jegliche notwendige juristische Unterstützung und/oder juristische Vertretung (einschließlich der damit verbundenen Kosten) für die Überprüfung oder Erstellung solcher Änderungen in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt. Ferner erkennt der Kunde an, dass juristische Dienstleistungen nicht vom Domain-Brokerage-Service umfasst sind.

8.2 Kaufpreis und Kaufpreiswährung

(1) Der Kaufpreis für die Domain ist der Preis in der Währung, die im Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer festgelegt worden ist („Vertragswährung“).

(2) Der Kaufpreis wird automatisch in die im Kaufvertrag vereinbarten Vertragswährung konvertiert, sofern die vereinbarte Vertragswährung nicht mit der ursprünglich vom Kunden ausgewählten Währung oder der Standardwährungseinstellung („Benutzerwährung“) übereinstimmt, die vom Kunden in seinem Kundenkonto angegeben wurde oder die ihm zugewiesen wurde. Der Wechselkurs, den Sedo bei dieser Konvertierung anwendet, ist der im Zeitpunkt der Initiierung des Domain-Brokerage- bzw. Domain-Transfer-Services gültige Wechselkurs der Europäischen Zentralbank, und zwar gerundet auf fünf (5) Nachkommastellen. Das Ergebnis jeder Konvertierung gemäß vorliegendem Abschnitt einschließlich der Berechnung der an Sedo zu zahlenden Gebühren wird je nachdem, welche Währung dem Kunden zugewiesen wurde, kaufmännisch auf volle US-Dollar (USD) oder volle Euros (EUR) oder volle Britische Pfund (GBP) gerundet. Das Ergebnis der kaufmännischen Rundung ist der Kaufpreis des Kunden in der im Kaufvertrag festgelegten Währung. In jedem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung zu überweisen oder zu erhalten, oder einen anderen Wechselkurs zu nutzen.

8.3 Rücktrittsrecht

(1) Wird Sedo für den Käufer einer Domain tätig, erklärt sich dieser damit einverstanden, dass er auf jegliches Recht verzichtet, von dem Domain-Brokerage-Vertrag zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob dieses Rücktrittsrecht auf lokalen Gesetzen oder Verträgen beruht. Der Verzicht gilt nur, sofern der Kunde nicht EU-Verbraucher ist.

(2) Ferner verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, kein Rücktrittsrecht des zugrundeliegenden Kaufvertrages einer Domain als Rechtfertigung für eine Aufhebung des Domain-Brokerage-Vertrages gegenüber Sedo geltend zu machen.

8.4 Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer

(1) Der Kunde erkennt an, dass es nicht in der Verantwortung von Sedo liegt, für die Durchsetzung des Kaufvertrages zu sorgen. Der Kunde erkennt ferner an, dass er aufgrund einer Streitigkeit, deren entscheidungserhebliche Elemente Regelungsgegenstand des Kaufvertrags sind, weder die Aufhebung bzw. Auflösung des Domain-Brokerage-Vertrages noch seiner einzelnen Elemente verlangen kann.

(2) Falls der Käufer und der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit des Domain-Brokerage-Vertrages in Unstimmigkeiten geraten, ist Sedo nach eigenem Ermessen berechtigt, ihre Tätigkeit vorübergehend einzustellen und den Parteien eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer diese zu einer Einigung kommen müssen.

(3) Falls die nach Ziff. 8.4 Abs. 2 dieser Domain-Brokerage AGB gesetzte Frist ohne eine Klärung verstreicht, behält sich Sedo das Recht vor, den Domain-Brokerage-Service gemäß den Regelungen nach Ziff. 10.7 dieser Domain-Brokerage AGB zu annullieren. An dieser Stelle ist die benachteiligte Partei, entweder der Käufer oder der Verkäufer, berechtigt, ihr Recht zur Einleitung rechtlicher Schritte oder Verfahren gegen die vertragsbrüchige Partei des Kaufvertrages auszuüben. Der Kunde erkennt an, dass Sedo in keiner Weise für eine Kauftransaktion, die so endet, zur Verantwortung gezogen werden kann oder dafür haftet. Vielmehr ist Sedo berechtigt, die ihr nach diesen Domain-Brokerage AGB zustehende Vermittlungsprovision von ihrem vertragsbrüchigen Kunden geltend zu machen.

9. Kaufpreiszahlung

9.1 Allgemeine Regelungen

(1) Es liegt in Sedos alleinigem Ermessen zu bestimmen, ob der Kaufpreis in der Vertrags- oder der Benutzerwährung gemäß Ziff. 8.2 dieser Domain-Brokerage AGB zu zahlen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung zu überweisen oder zu fordern oder entgegenzunehmen oder zu einem bestimmten Wechselkurs zu fordern.

(2) Um die Zahlung an den Verkäufer zu beschleunigen, ist Sedo berechtigt, nach eigenem Ermessen und sofern es nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften zulässig ist, vom Käufer zu verlangen, den Kaufpreis auf ein von Sedo vorgegebenes Bankkonto zu überweisen. Alternativ kann Sedo zu diesem Zweck auch einen Zahlungsdienstleister mit der Zahlungsabwicklung beauftragen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, die Vertragsbedingungen des Zahlungsdienstleisters zu akzeptieren.

9.2 Kaufpreiszahlung bei einer Domainvermittlung für den Käufer

(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Domain-Kaufpreis bei Erhalt der Anweisungen von Sedo unverzüglich zu zahlen.

(2) Falls der Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag eine Rechnung oder steuerliche Informationen verlangt, muss Sedo hiervon vor Überweisung des zu zahlenden Kaufpreises informiert werden. Sedo wird das Anliegen an den Verkäufer lediglich weiterleiten, da Sedo nicht als Vertragspartei an dem Domain-Kaufvertrag beteiligt ist und diese Unterlagen nicht beibringen oder durchsetzen kann. Der Käufer verpflichtet sich, Sedo Dritten gegenüber nicht als Verkäufer der Domain darzustellen. Sofern der Käufer diese Unterlagen nicht erhält, nachdem der zu zahlende Kaufpreis überwiesen wurde, stellt dieser Umstand keine Entbindung von den Pflichten aus diesen Domain-Brokerage AGB oder dem Domain-Kaufvertrag dar. Zudem wird hierdurch kein Rücktrittsrecht begründet.

(3) Sofern der Kaufpreis auf ein von Sedo vorgegebenes genanntes Bankkonto überwiesen wird, ist Sedo berechtigt, den auf das Konto eingehenden Betrag mit fälligen Forderungen, die sie gegen ihren Kunden hat, zu verrechnen und entsprechend abzuziehen. Der Käufer erkennt an, dass er nicht von seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag befreit wird, sofern er nicht genügend Geld überweist, um sowohl die noch offenen Forderungen gegenüber Sedo als auch den Kaufpreis zu decken.

9.3 Kaufpreiszahlung bei einer Domainvermittlung für den Verkäufer

(1) Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen erforderlichen Angaben auszustellen. Das Nichtausstellen einer Rechnung stellt einen Verstoß gegen diese Domain-Brokerage AGB und den zwischen den Kunden abgeschlossenen Kaufvertrag dar. Sofern ein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegt, ist der Käufer berechtigt, die Kaufpreiszahlung so lange zurückzuhalten, bis ihm eine Rechnung ausgestellt und zur Verfügung gestellt wird.

(2) Sofern Sedo einen Zahlungsdienstleister mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, ist Sedo gem. Ziff. 7.2 Abs. 4 dieser Domain-Brokerage AGB bevollmächtigt, im Namen des Verkäufers an den Käufer Zahlungsanweisungen gemäß den im Kundenkonto des Verkäufers enthaltenen Zahlungsanweisungen weiterzuleiten. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, Sedo den Erhalt der Kaufpreiszahlung binnen fünf (5) Tagen zu bestätigen oder zu verneinen. Sollte keine Bestätigung des Verkäufers über den Erhalt der Kaufpreiszahlung nach Ablauf von fünf (5) Tagen erfolgen, gilt das Schweigen als Eingangsbestätigung der Kaufpreiszahlung, sodass Sedo mit dem Transfer der Domain an den Käufer starten und diesen beenden darf.

(3) Sofern der Kaufpreis auf ein von Sedo vorgegebenes Bankkonto überwiesen wird und für ihren Kunden den Verkäufer entgegennimmt, ist Sedo erst verpflichtet, den Kaufpreis nach dem erfolgreichen Transfer der Domain an den Verkäufer auszuzahlen. Zudem behält Sedo sich das Recht vor, den eingehenden Betrag mit ihren fälligen Forderungen, die sie gegen ihren Kunden den Verkäufer hat, zu verrechnen. Der Verkäufer erkennt insofern an, dass der Nichterhalt der Zahlung des Kaufpreises in gleicher Höhe kein Vertragsbruch durch den Käufer und/oder Sedo darstellt.

10. Domain-Brokerage-Transfer-Service

10.1 Allgemeine Regeln

(1) War die Domain-Vermittlung erfolgreich, verpflichtet sich der Kunde im Anschluss des abgeschlossenen Kaufvertrags einer Domain den anschließenden, kostenfreien Transfer-Service der Sedo zu nutzen. Hierbei unterstützt Sedo beim Transfer des vertragsgegenständlichen Domainnamens und insofern das damit verbundene Recht an der Registrierung des Domainnamens sowie bei der Zahlungsabwicklung. Sedo steht es jedoch frei, in begründeten Fällen den Transfer-Service zu verweigern.

(2) Der Kunde erkennt an, dass Sedo zu keiner Zeit Inhaber oder Registrant der Domain ist.

(3) Sedo wird ihren Kunden über die erforderlichen Schritte und bewährten Vorgehensweisen, die für den technischen Transfer-Prozess der Domain relevant sind, informieren. Sedo kann die unverzügliche und ordnungsgemäße Übertragung der Domain nur dann sicherstellen, wenn ihre Anweisungen strikt eingehalten werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, bei allen Anweisungen von Sedo bezüglich des technischen Transfers der Domain zu kooperieren. Der Mangel an Kooperationsbereitschaft ist nicht nur ein wesentlicher Verstoß gegen den Domain-Brokerage-Vertrag, sondern kann vom Vertragspartner des Kaufvertrages auch als wesentlicher Verstoß gegen den Kaufvertrag gewertet werden.

10.2 Erfolgreicher Transfer

Die Übertragung der Domain ist erfolgreich vollzogen, wenn der Verkäufer die technische Verfügungsgewalt über die Domain verloren hat und er nicht mehr aktiv werden muss, um dem Käufer die technische Kontrolle über die Domain zu ermöglichen („Erfolgreicher Transfer“). Dies ist der Fall, wenn

 a) der Käufer den WHOIS-Datensatz ändert, womit er als aktueller Inhaber der Domain gilt;

 b) Sedo vom Registrar des Käufers oder der Registrierungsstelle die Bestätigung erhält, dass der Käufer die Kontrolle über die Domain hat;

 c) der Käufer den Erhalt und somit die Verfügungsgewalt über die Domain schriftlich bestätigt oder

 d) der Käufer um Bestätigung der Übertragung aufgefordert wird und dieser binnen fünf (5) Tagen nicht antwortet. In diesem Fall gilt das Schweigen als Bestätigung der Übertragung des Dommainnamens.

Schließlich kann ein Erfolgreicher Transfer auch in solchen Fällen vorliegen, in denen Sedo nach eigenem Ermessen vorübergehende Kontrolle über die Domain übernommen hat, um die Übertragung durchzuführen. Für den Fall, dass Sedo die Kontrolle über eine Domain während des Transfers übernimmt, ist Sedo nicht verpflichtet, die Domainserver-Einstellungen der Domain beizubehalten oder zu ändern oder Inhalte jeglicher Art auf der Domain anzuzeigen.

10.3 Fehlgeschlagener Transfer

(1) Ein Transfer gilt als fehlgeschlagen, wenn die Übertragung der Domain nach den in diesen Domain-Brokerage AGB getroffenen Regelungen nicht erfolgreich vollzogen wurde oder nicht als erfolgreich vollzogen gilt („Fehlgeschlagener Transfer“).
Ein Fehlgeschlagener Transfer liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde (i) das ordnungsgemäße Ausfüllen transferbezogener Unterlagen abgelehnt bzw. unterlassen hat, (ii) die Ausführung der Transaktion in irgendeiner Weise behindert hat, oder (iii) eine der Vertragsparteien nicht ordnungsgemäß identifiziert werden kann, weil sie falsche oder irreführende Person- und/oder Kontaktdaten angegeben oder nicht aktualisiert hat.
Im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers - gleich aus welchem Grund - bleibt die Wirksamkeit des Kaufvertrages hiervon unberührt.

(2) Der Kunde erkennt daher an, dass er im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers nicht automatisch aus seinen Pflichten aus dem Domain-Brokerage-Vertrag mit Sedo und / oder aus dem Kaufvertrag über die Domain entbunden wird. Im Falle eines endgültig Fehlgeschlagenen Transfers sind Leistungen, die aufgrund des zugrundeliegenden Kaufvertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Domain bereits vollständig oder teilweise erbracht oder eingeleitet wurden, nach den für den Kaufvertrag maßgeblichen Bestimmungen hilfsweise nach den Bestimmungen dieser Domain-Brokerage AGB rückabzuwickeln. Dies führt im Regelfall dazu, dass ein bereits überwiesener Kaufpreis dem Käufer zurückzuerstatten und / oder die Rechte / Verfügungsgewalt an der Domain wieder an den Verkäufer zu übertragen ist.
 a) Sofern ein nicht vom Käufer zu vertretender und ein durch Sedo als endgültig eingestufter Fehlgeschlagener Transfer vorliegt, wird Sedo die Rückerstattung des Kaufpreises an den Käufer veranlassen, sofern der Kaufpreis, auf dem von Sedo angegebenen Bankkonto bei der Sedo eingegangen ist, die Kontrolle über die Domain aber nicht an den Käufer übertragen wurde. Ferner wird Sedo die Domain an den Verkäufer zurückübertragen, wenn Sedo die Verfügungsgewalt über die Domain gemäß Ziff. 10.4 dieser Domain-Brokerage AGB erlangt hat und die Kaufpreiszahlung (noch) nicht dem Verkäufer überwiesen wurde.
 b) Im Falle eines durch Sedo für endgültig festgestellten Fehlgeschlagenen Transfers, den der Verkäufer nicht zu vertreten und bei dem er bereits die Kontrolle über die Domain an einen Dritten übertragen hat, verpflichtet sich der Dritte, dem die Kontrolle übe die Domain übertragen worden ist, diese an den Verkäufer zurück zu übertragen.
 c) Sollte der Fehlgeschlagene Transfer aufgrund der Nichteinhaltung der von Sedo vorgegebenen Anweisungen durch den Kunden endgültig scheitern, steht dem Käufer kein Rückzahlungsanspruch des bereits gezahlten Kaufpreises für die Domain sowie der Sedo Provision - wo anwendbar - zu. Zudem steht dem Verkäufer kein Anspruch auf Rückübertragung der Domain oder Rückforderung der an Sedo bezahlten Gebühr zu - sofern anwendbar.
 d) Für den Fall, dass der Käufer den von Sedo vorgegebenen Anweisungen zwar nachkommt, der Fehlgeschlagene Transfer dennoch endgültig scheitert, ist Sedo berechtigt, die Domain dem Verkäufer zurück zu übereignen, sofern Sedo die Domain vorübergehend hielt. In diesem Fall kann der Käufer Sedo keine Pflichtverletzung aufgrund der Rückübertragung der Domain an den Verkäufer anlasten.

10.4 Der Beschleunigte Transfer bei einer Domainvermittlung für den Käufer

(1) Falls der Käufer binnen einer durch Sedo gesetzten Frist nicht auf die transferbezogenen Anweisungen der Sedo gemäß Ziff. 10.1 Abs. 2 dieser Domain-Brokerage AGB reagiert, ist Sedo berechtigt, die Registrierung nach eigenem Ermessen für den Käufer durchzuführen, da dieser nicht weiter kooperiert („Beschleunigter Transfer).

(2) Im Falle eines Beschleunigten Transfers erstellt Sedo im Namen des Käufers ein Domain-Registrant-Konto, teilt dem Registrar die Kontaktdaten des Sedo-Kundenkontos des Käufers mit und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Domain-Registrierung in diesem Konto zu verwirklichen. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, etwaige entstandene Kosten zu tragen und ggfs. Sedo zurückzuerstatten. Sobald die Domain in dem Domain-Registrant-Konto eingegangen ist, ist Sedo befugt, den Transfer der Registrierung als Erfolgreichen Transfer zu betrachten. In diesem Fall kann nicht allein aufgrund der Tatsache, dass sich die Domain nicht bei dem vom Käufer bevorzugten Domain-Registrar befindet, geltend gemacht werden, dass Sedo ihre Pflichten im Rahmen des Domain-Brokerage-Vertrages nicht erfüllt hat. Ebenso kann der Käufer, sobald die Domain in diesem Konto eingegangen ist, nicht mehr geltend machen, dass er keine Kontrolle über die Domain hat, weil er die Registrar-Tools zur Aktualisierung der Domain-Registrierungsdaten oder der Hosting-Server für die Domain nicht nutzen kann.

(3) Falls Sedo nach eigenem Ermessen vorübergehend die Kontrolle über die Domain übernimmt, verpflichtet sich der Käufer, umgehend die technische Kontrolle über die Domain auf Anweisung von Sedo zu übernehmen und die WHOIS-Informationen entsprechend zu aktualisieren. Sedo ist nicht für die Aufrechterhaltung der Domain verantwortlich. Sofern der Käufer innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem Sedo die vorübergehende Kontrolle über die Domain übernommen hat, nicht die technische Kontrolle über die Domain übernimmt, liegt es im Ermessen der Sedo den Domain-Registrierungszeitraum nicht zu verlängern. Dies kann zum Verfall oder zum Ablauf der Domain führen. Bei einem Verfall oder Ablauf der Domain ist die Geltendmachung von eventuell entgangenem Gewinn oder Schadensersatzansprüchen seitens des Kunden gegenüber der Sedo ausgeschlossen. Sedo ist von allen hiermit verbundenen Kosten durch den Käufer freizustellen.

(4) Auf Anfrage seitens Sedo ist der Käufer zudem verpflichtet, unverzüglich die Übernahme der Kontrolle über die Domain zu bestätigen oder abzulehnen. Sollte der Käufer spätestens binnen fünf (5) Tagen nicht auf die Anfrage reagieren, gilt sein Schweigen als Bestätigung der Übernahme über die Kontrolle der Domain. In diesem Fall ist Sedo berechtigt, den Transfer der Registrierung als Erfolgreichen Transfer zu betrachten, woraufhin der Käufer nicht mehr geltend machen kann, dass Sedo ihre Pflichten im Rahmen des Domain-Brokerage-Vertrags nicht erfüllt hat, nur weil der Käufer im technischen Sinne keine Kontrolle über die Domain hat.

(5) Sobald der Transfer der Domain abgeschlossen ist und der Käufer im technischen Sinne die Kontrolle über diese hat, bestätigt der Käufer, an den Vertrag mit dem Registrar, bei welchem er die Domain hält, sowie an jegliche seiner Richtlinien gebunden zu sein. Er erkennt an, dass hierzu Bestimmungen zählen können, aufgrund derer der Registrar dem Käufer in Zukunft Gebühren für die Aufrechterhaltung der Registrierung in Rechnung stellen kann. Zudem erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass es nicht Aufgabe von Sedo ist, sicherzustellen, dass die Registrierung aufrechterhalten bleibt. Der Käufer erkennt an, dass hierzu eine Einschränkung seiner Rechte zur Übertragung der Registrierung auf einen anderen Registrar zählen kann (wie z. B. eine 60-Tage-Sperre binnen derer die Domain nicht übertragen werden kann), und erklärt sich somit damit einverstanden, dass er nicht geltend machen kann, dass Sedo ihre Pflichten im Rahmen Domain-Brokerage-Vertrags nicht erfüllt hat, nur weil der Käufer in seinen Möglichkeiten die Domain zu übertragen, eingeschränkt ist. Vorbehaltlich seines Vertrags mit dem Registrar kann der Käufer den Registrar für die transferierte Domain auf eigene Kosten wechseln; hierbei erkennt er jedoch an, dass Unterstützungsleistungen bei etwaigen sonstigen Transfers der Domain nicht Teil des Sedo Domain-Brokerage-Transfer-Services sind, und dass Sedo nicht verpflichtet ist, den Service zu diesem Zweck auszuweiten.

(6) Sobald der Käufer die Kontrolle über die Domain übernommen hat, ist dieser verpflichtet, den WHOIS-Eintrag der Domain unverzüglich bei der jeweiligen Registrierungsstelle zu aktualisieren. Der Käufer verpflichtet sich ferner, Sedo und/oder den Verkäufer für alle Schäden oder Kosten zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass er den WHOIS-Eintrag der Domain nicht aktualisiert.

10.5 Besondere Regelungen bei einer Domainvermittlung für den Verkäufer

(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer bei der Aktualisierung der WHOIS Daten der Domain sowie bei allen Anfragen hinsichtlich beteiligter Registrare, dem Domain-Transfer und den Domain-Kaufvertrag kooperativ zu sein und zu unterstützen.

(2) Ferner ist der Verkäufer verpflichtet, die Kontrolle über die Domain bei Erhalt der Anweisungen von Sedo unverzüglich aufzugeben. In Fällen, in denen Sedo die vorübergehende Kontrolle über die Domain erhält, wird die Domain im Namen des Käufers und des Verkäufers verwahrt.

(3) Im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers liegt in der Nichtauszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer und Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer keine Pflichtverletzung seitens Sedo vor. In diesem Falle ist die Geltendmachung einer Pflichtverletzung und die Auszahlung des Kaufpreises ausgeschlossen. Zudem ist Sedo berechtigt, ihre Gebühr vom Verkäufer als vertragsbrüchige Partei zu verlangen. Der Verkäufer erkennt insofern an und ist verpflichtet, Sedo die Gebühr zu zahlen, sofern er den Fehlgeschlagenen Transfer zu verantworten hat.

10.6 Registrar-Konten

Sedo ist berechtigt, den Vorgang mit dem Registrar des Käufers oder dem des Verkäufers zwecks Übernahme der Kontrolle über die Domain nach eigenem Ermessen zu koordinieren, um den Service zu beschleunigen. Dies kann bedeuten, dass Sedo die Domain vorübergehend in einem an Sedo abgetretenen Registrar-Konto hält. Der Käufer und der Verkäufer bevollmächtigen insofern Sedo, die Domain erst dann auf ein an den Käufer abgetretenes Registrar-Konto zu transferieren, wenn der Käufer die Kaufpreiszahlung nach den Bestimmungen dieser Domain-Brokerage AGB geleistet hat oder diese als geleistet gilt.

10.7 Abbruch des Domain-Brokerage-Transfer-Services

Im Falle von Unstimmigkeiten im Sinne der Ziff. 8.4 dieser Domain-Brokerage AGB, eines Fehlgeschlagenen Transfers oder einer sonstigen Verletzung gegen Bestimmungen dieser Domain-Brokerage AGB behält sich Sedo das Recht vor, den Domain-Brokerage-Transfer-Service nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

 a) der Käufer oder der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Kooperation beim Transferprozess trotz zweimaliger Aufforderung hierzu über das Transfer-Center nicht nachgekommen ist;

 b) der Service gegen die Vorschriften des lokalen Rechtssystems entweder von Sedo, des Käufers oder des Verkäufers verstößt oder

 c) eine der an dem Kaufvertrag beteiligten Parteien gegen die Domain-Brokerage AGB oder gegen den Kaufvertrag verstößt.

11. Missbrauch

(1) Für den Fall, dass Sedo nach Abwicklung eines Domaintransfers auf einen dokumentierten Betrugsfall in Zusammenhang mit ihrem Kunden als Verkäufer der Domain aufmerksam gemacht wird, verpflichtet sich der Verkäufer - sofern Sedo die Domain im Namen des Verkäufers vom Registrar zurückerlangen kann - eine Rückgabe der Domain zu akzeptieren und den Kaufpreis der Domain an Sedo zurück zu überweisen.

(2) Sollte sich der Verkäufer nicht an Sedos Anweisungen nach vorstehender Ziff. 11 Abs. 1 halten, ist Sedo berechtigt, die Domain nach eigenem Ermessen im Namen des Verkäufers zu verwahren und den Teil des Kaufpreises, den der Verkäufer nicht an Sedo zurückgezahlt hat, mit eigenen Ansprüchen gegen den Verkäufer zu verrechnen, oder die Domain an einen neuen Käufer zu veräußern, um sich für entstandenen Kosten bzw. Verluste schadlos zu halten.

(3) Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Sedo das Recht vor, vom Käufer oder Verkäufer jedwede Schadenersatzzahlungen/Verluste geltend zu machen, die durch Missachtung dieser Domain-Bokerage AGB, der Marktplatz AGB und/oder der Nutzungsrichtlinien von Sedo verursacht werden.

12. Drittdienstleister

(1) Sedo ist lediglich bezogen auf den Transferservice berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Domain-Brokerage-Vertrag die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten bezüglich der Transaktion an den betreffenden Dritten weitergegeben werden dürfen, um den Service durchführen zu können.

(3) Ferner verpflichtet sich der Kunde entsprechende AGB der Drittdienstleister zu akzeptieren, sofern diese zur Erfüllung und Durchführung des Vertrages erforderlich sind und vom Drittdienstleister gefordert wird.

13. Garantie- und Gewährleistungsausschluss

(1) Sedo übernimmt keinerlei Garantie und/oder Gewährleistung

 a) gegenüber ihrem kaufinteressierten Kunden in Bezug auf die Verfügbarkeit des Domainnamens, die Verkaufsbereitschaft des aktuellen Domaininhabers und/oder die erfolgreiche Vermittlung des Erwerbs des Domainnamens;
 b) gegenüber ihrem verkaufswilligen Kunden in Bezug auf das Vorhandensein von Kaufinteressierten und ihre Kaufbereitschaft und/oder die erfolgreiche Vermittlung des Erwerbs des Domainnamens.


(2) Sedo übernimmt keine Garantie und/oder Gewährleistung für das Nichtbestehen vorrangigen Rechte Dritter an dem Domainnamen.

14. Haftung, Haftungsausschluss und Freistellung der Sedo

14.1 Verletzung vorrangiger Rechte Dritter

Eine Haftung der Sedo für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Bestehen vorrangiger Rechte Dritter an dem Domainnamen ergeben, ist insofern ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen stellt der Kunde die Sedo von sämtlichen Schadensersatz-, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen Dritter und sonstigen Ansprüchen sowie von den damit in Verbindung stehenden Kosten frei, die aus der Verletzung vorrangiger Rechte Dritter im Sinne dieser Ziff. 5.2 oder sonstiger Bestimmungen dieser Domain-Brokerage AGB oder des Gesetzes resultieren.

14.2 Scheitern der Transaktion und/oder Fehlgeschlagener Transfer

Eine Haftung der Sedo für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Scheitern der Transaktion oder aus einem fehlgeschlagenen Transfer ergeben, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem absichtlichen oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von Sedo ist in diesem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von maximal 5.000,00 € pro Schadenfall. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

14.3 Haftung der Sedo für Ansprüche aus dem Produkthaftungs- oder Datenschutzgesetz

Unberührt von den zuvor genannten Haftungsregelungen bleibt die Haftung der Sedo für Ansprüche aus dem Produkthaftungs- oder Datenschutzgesetz, soweit Sedo eine Garantie ausdrücklich übernommen hat oder soweit die Haftung sich auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.

14.4 Haftungsausschluss

Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Sedo, sofern diese durch die Regelungen aus Ziff. 15 dieser Domain-Brokgerage AGB keine Änderung erfahren haben.

15. Gebühren und Transaktionskosten

(1) Der Kunde der Sedo hat für die für die Inanspruchnahme des Domain-Brokerage-Services der Sedo die in der Preisliste von Sedo aufgeführten Gebühren zu zahlen. Diese können ohne vorherige Ankündigung durch Sedo geändert werden.

- Die Verwaltungsgebühr ist unabhängig vom Ergebnis der Vermittlungstätigkeit von dem Kunden zu entrichten und nicht zurückzuerstatten.

- Sollte Sedo bei der Vermittlung des Kaufs oder Verkaufs eines Domainnamens nicht erfolgreich sein, fallen für den Käufer und/oder Verkäufer neben der Verwaltungsgebühr keine weiteren Gebühren an.

- Bei einem erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrages ist der Kunde verpflichtet, neben der Verwaltungsgebühr zusätzlich die der Sedo zustehende Vermittlungsprovision gemäß der gültigen Preisliste der Sedo zu zahlen.

(2) Der Kaufpreis in der vereinbarten Vertragswährung nach Ziff. 8.2 dieser Domain-Brokerage AGB ist die Grundlage für die an Sedo zu zahlenden Gebühren.

(3) Kommt der Abschluss eines Kaufvertrages nicht zustande, weil der Kunde schuldhaft seine Pflichten nach den vorliegenden Domain-Brokerage AGB oder den AGB verletzt, behält sich Sedo das Recht vor, die ihr zustehende Vermittlungsprovision sowie etwaige entstandene Kosten von dem vertragsbrüchigen Kunden zu verlangen. Daneben können Schadensersatzansprüche der Sedo gegen den Kunden gegeben sein. Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten oder sonstige vertraglichen Pflichten verletzt, Erfüllungs- und/oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.

(4) Sofern der Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und der Kauf bzw. Verkauf des Domainnamens nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die an Sedo zu zahlende Vergütung trotz Fehlgeschlagenem Transfers fällig. Zuvor festgelegte Ziff. 16 Abs. 3 gilt entsprechend bei einem Fehlgeschlagenen Transfer.

(5) Bei der Übertragung einer Domain vom Verkäufer zum Käufer können weitere Kosten entstehen:

- Je nach beteiligtem Provider fallen Kosten z. B. für die Anmeldung der erworbenen Domain oder eine Verlängerung der Registrierung vor einer Übertragung an. Diese Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar von dem Kunden an den Provider zu zahlen.

- Der Verkäufer hat, wenn das so genannte Expiration-Date (Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig (60) Tage ab Abschluss des Kaufvertrages liegt, die Verlängerung der Registrierung zu veranlassen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

- Der Käufer und der Verkäufer verpflichten sich zudem, Sedo alle Gebühren zu erstatten, die der Registrar Sedo in Rechnung stellt, die durch einen Beschleunigten Transfer verursacht werden oder die für die vorübergehende Verwahrung durch Sedo gemäß Ziff. 10.6 dieser Domain-Brokerage AGB entstehen.

16. Laufzeit des Vertrages

(1) Bei einer Domainvermittlung für den Käufer wird der Domain-Brokerage-Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sedo und der Käufer können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht nicht.

(2) Bei einer Domainvermittlung für den Verkäufer wird der Domain-Brokerage-Vertrag mit dem Verkäufer für die Dauer von sechs (6) Monaten geschlossen, beginnend mit dem Datum des Vertragsabschlusses („Erstlaufzeit“ genannt). Er verlängert sich um weitere sechs (6) Monate, wenn er nicht mindestens zwei (2) Wochen vor dem Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei der Schriftform auch durch Übermittlung per Fax genügt ist.

(3) Daneben kann jede Partei den Domain-Brokerage-Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für Sedo liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

  • keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu dem Domaininhaber besteht;
  • keine rechtzeitige und konsistente Kommunikation zwischen Sedo und dem Kunden stattfindet;
  • die von dem Kunden während des Auftragsvorgangs gemachten Angaben falsch sind, sich maßgeblich geändert haben oder nicht aktualisiert wurden;
  • der Kunde auf eine Kontaktaufnahme der Sedo nicht binnen zehn (10) Werktagen reagiert;
  • der Kunden auf den Versand von drei (3) Erinnerungs-E-Mails oder Mahnungen nicht reagiert;
  • Sedo nach eigenem Ermessen entscheidet, dass die Domain nicht zum Kauf verfügbar ist oder kein Markt für den Verkauf der Domain besteht;
  • der Kunde gegen Pflichten aus diesen Domain-Brokerage AGB verstößt oder
  • Bestimmungen des Kaufvertrages über die Domain im Widerspruch zu den Bestimmungen des Domian-Brokerage-Vertrages stehen.

(4) Nach Wirksamwerden der Kündigungserklärung ist für die Reaktivierung des Domain-Brokerage-Services ein erneuter Auftrag des Kunden erforderlich.

17. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Sedo und des Kunden zu wahren und die Unterlagen, die sich auf das Domain-Brokerage-Vertragsverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind.

(2) Kunden, die den Brokerage-Service beauftragt haben, bleiben auf ihren ausdrücklichen, schriftlich geäußerten Wunsch während des gesamten Verhandlungsprozesses anonym. Der Name bzw. Firmenname und die Kontaktinformationen können jedoch innerhalb der jeweiligen Sedo-Kundenkonten oder in einem Kaufvertrag nach Abschluss des Vertrages über die Domain im Rahmen des Transfers angezeigt werden. Sedo ist berechtigt, auf Anforderung der benachteiligten Partei die Identität ihres Kunden preiszugeben, sofern dieser seinen Verpflichtungen nach den vorliegenden Domain-Brokerage AGB oder dem Kaufvertrag nicht nachkommt oder gegen Regelungen dieses Domain-Brokerage AGB verstößt und infolge dessen ein Fehlgeschlagener Transfer vorliegt.

(3) Sedo ist berechtigt, den Zugriff auf die Identität der jeweils anderen Partei während des Domain-Brokerage-Transferprozesses nach eigenem Ermessen zu beschränken, damit die an dem Kaufvertrag beteiligten Parteien anonym bleiben. Sowohl während als auch nach dem Domain-Brokerage-Transferprozess darf Sedo ohne die ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Partei keine über den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse der jeweils anderen Partei hinausgehenden Informationen über seine Identität preisgeben, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

(4) Sedo erfasst und veröffentlicht jedoch den Verkaufspreis und den/die Domainnamen. Für die Nichtveröffentlichung des Preises und des Domainnamens erhebt Sedo eine zusätzliche Gebühr, die sich aus der aktuellen Preisliste von Sedo ergibt. Persönliche Informationen von Käufer und Verkäufer gibt Sedo nicht an die Öffentlichkeit weiter.

18. Nutzung zu Marketingzwecken

Außer zum Zwecke der Vertragserfüllung wird Sedo keinerlei persönliche Angaben über ihre Kunden an Dritte weitergeben. Sedo behält sich jedoch das Recht vor, den vermittelten Domainnamen und den erzielten Preis anonym zu speichern und zu veröffentlichen. Der Kunde hat das Recht dieser Veröffentlichung zu widersprechen. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands wird der beantragenden Partei in solchen Fällen eine zusätzliche prozentuale Gebühr auf Grundlage des erzielten Kaufpreises berechnet werden. Die Gebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste der Sedo.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungsvorbehalt

Beabsichtigt Sedo diese Domain-Brokerage AGB zu ändern, wird Sedo dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht form- und fristgerecht, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei (2) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgerecht, wenn der Widerspruch in Schriftform erfolgt und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung bei Sedo eingeht. Sedo wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- und fristgerecht erfolgten Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, ist Sedo berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden unverzüglich zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren.

19.2 Schriftformerfordernis

Soweit zwischen Sedo und dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, sind Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu dem Domain-Brokerage-Vertrag nur gültig, wenn Sedo diesen schriftlich zustimmt.

19.3 Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den Domain-Brokerage AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Domain-Brokerage-Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.