Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Domain-Transfer-Service

Stand: 01. März 2023

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Domain-Transfer-Service werden in die englische, französische, spanische sowie chinesische Sprache übersetzt und stehen dem Kunden online zur Verfügung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Übersetzung dieser Nutzungsbedingungen in eine andere Sprache dient daher lediglich der Information. Bei Unklarheiten oder Abweichungen ist die deutschsprachige Version maßgeblich.

1. Einleitung

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Domain-Transfer-Service (nachfolgend auch „Domain-Transfer AGB“ oder „Vertrag“ genannt).

Diese Domain-Transfer AGB der Sedo GmbH (nachfolgend „Sedo“ genannt) treten in Kraft mit ihrer elektronischen Annahme. Der Domain-Transfer-Service der Sedo ist ein Service für Kunden, der die Unterstützung beim Transfer des vertragsgegenständlichen Domainnamens und insofern das damit verbundene Recht an der Registrierung des Domainnamens sowie bei der Zahlungsabwicklung beinhaltet.

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Transferservice aufmerksam durch, bevor Sie Sedo mit der Durchführung des Domain-Transferservices beanspruchen. Mit Beginn des Domain-Transfer-Services erklärt der Kunde, mit der Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Domain-Transfer-Service einverstanden zu sein.

2. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sedo GmbH (nachfolgend „Sedo“ genannt“) und dem Kunden gelten

  • die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Domain-Transfer-Service und
  • ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo (nachfolgend „AGB“ genannt),

jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Domain-Transfer-Vertrags gültigen Fassung in allen Phasen des Transferprozesses zwischen Sedo und dem Kunden, wobei sämtliche Bestimmungen der AGB anzuwenden sind, sofern in diesen Domain-Transfer AGB keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen in den AGB und den Regelungen dieser Domain-Transfer AGB gehen die Bestimmungen dieser Domain-Transfer AGB vor. Im Übrigen bleiben alle Bestimmungen der AGB von diesem Vertrag unberührt in Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag eine Änderung erfahren haben.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn Sedo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Daneben können ggf. für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen gelten, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den AGB oder den nachfolgenden Domain-Transfer AGB enthalten. In diesem Falle werden etwaige Sonderbedingungen gesondert mit dem Kunden schriftlich vereinbart, die vorrangig Geltung finden.

Sofern entweder der Käufer oder der Verkäufer den Domain-Brokerage-Service der Sedo beauftragt hat, ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist und der anschließende Transferservice in Anspruch genommen wird, richten sich die Regelungen für den Domain-Transfer-Service für den im Domain-Brokerage-Service vertretenen Käufer bzw. Verkäufer nach den getroffenen Domain-Transfer-Regelungen in den Domain-Brokerage AGB. Für die nicht vertretene Partei im Rahmen des Domain-Brokerage-Services gelten die hier nachfolgend beschriebenen Regelungen für den Domain-Transfer-Service.

3. Kommunikationsweg

  1. Sedo wird dem Kunden alle Anweisungen und Informationen zur Durchführung des Domain-Transfer-Vertrags über das Transfer-Center der Website bereitstellen. Hierbei ist Sedo nicht verpflichtet, den Kunden über sonstige in seinem Kundenkonto hinterlegte Kontaktdaten zu kontaktieren. Sofern eine Mitteilung im Transfer-Center gepostet wird, erhält der Kunde hierüber eine zusätzliche Benachrichtigung an die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Umstand, dass der Kunde keine Kenntnis über Mitteilungen im Transfer-Center erlangt, entbindet ihn nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
  2. Der Kunde muss die Erreichbarkeit seines im Sedo-Kundenkonto angegebenen E-Mail-Postfaches jederzeit gewährleisten.

4. Beschreibung des Domain-Transfer-Services

Im Rahmen des Domain-Transfer-Services bietet Sedo Unterstützung beim Transfer einer Registrierung oder des Rechts auf Registrierung des Internetdomainnamens („Domain“) an, der Gegenstand eines Kaufvertrags ist, in dem ein Domain-Käufer („Käufer“) sich verpflichtet hat, die Domain zu einem vereinbarten Betrag („Kaufpreis“) von einem Domain-Inhaber („Verkäufer“) zu erwerben (Käufer und Verkäufer gemeinsam „Kunde“ oder „Parteien“ genannt).

Jegliche Inhalte, Daten, Programmierungen sowie sonstige Elemente der Website/des Projekts und/oder etwaige sonstige Gegenleistungen, die Gegenstand eines Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer sind, liegen außerhalb des Anwendungsbereichs des Domain-Transfer-Services, und die Übertragung bzw. die Bezahlung dafür liegen allein in der Zuständigkeit des Käufers und des Verkäufers. Der Käufer und der Verkäufer erkennen an, dass sie allein für die Übertragung jeglicher Transaktionselemente neben der Domain und der Zahlung des Kaufpreises verantwortlich sind, und dass keine der Parteien aufgrund einer Streitigkeit darüber die Annullierung des Vertrages über den Domain-Transfer-Service verlangen kann, sobald der Domain-Transfer-Service von Sedo angenommen und in die Wege geleitet wurde.

Der Entwurf eines kundenspezifischen Kaufvertrages, die Durchsetzung der Bedingungen dieser Verträge zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sowie etwaige Rechtsberatung auf Seiten von Sedo sind kein Bestandteil des Domain-Transfer-Services und müssen separat durch den Kunden in Auftrag gegeben und durchgesetzt werden.

5. Rechte und Pflichten von Sedo

5.1 Rechtsstellung der Sedo sowie Annahme von Aufträgen

Sedo tritt weder als Käufer, Verkäufer, Vertreter noch als Vermittler des Kunden auf. Sedo behält sich das Recht vor, Aufträge in Bezug auf den Domain-Transfer-Service nach eigenem Ermessen zu prüfen und anzunehmen oder abzulehnen. Sedo ist u.a. nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen, bei denen der Kaufpreis geringer ist als die Gebühren, die Sedo gemäß dem vorliegenden Vertrag in Verbindung mit der aktuell gültigen Preisliste oder etwaigen sonstigen Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Domain berechnet.

5.2 Transfer der Domain

Sedo wird den Käufer und den Verkäufer der Domain über die erforderlichen Schritte und bewährten Vorgehensweisen informieren, die für den technischen Transfer-Prozess der Domain relevant sind. Sedo kann die unverzügliche und ordnungsgemäße Übertragung der Domain nur dann sicherstellen, wenn ihre Anweisungen an den Käufer und den Verkäufer strikt eingehalten werden.

Die Übertragung der Domain ist erfolgreich erfolgt, wenn der Verkäufer die technische Verfügungsgewalt über die Domain verloren hat und er nicht mehr aktiv werden muss, um dem Käufer die technische Kontrolle über die Domain zu ermöglichen („Erfolgreicher Transfer“). Dies ist der Fall, wenn (i) der Käufer den öffentlichen WHOIS-Datensatz ändert, womit er als aktueller Inhaber der Domain gilt, (ii) Sedo vom Registrar des Käufers oder der Registrierungsstelle die Bestätigung erhält, dass der Käufer die Kontrolle über die Domain hat, (iii) der Käufer den Erhalt der Domain schriftlich bestätigt oder (iv) der Käufer um Bestätigung der Übertragung aufgefordert wird und dieser binnen fünf (5) Tagen nicht antwortet. In diesem Fall gilt das Schweigen als Bestätigung der Übertragung des Dommainnamens.

Schließlich kann ein Erfolgreicher Transfer auch in solchen Fällen vorliegen, in denen Sedo nach eigenem Ermessen vorübergehende Kontrolle über die Domain im Namen des Käufers und Verkäufers übernommen hat, um die Übertragung durchzuführen. Für den Fall, dass Sedo die Kontrolle über eine Domain während des Transfers übernimmt, ist Sedo gegenüber dem Käufer oder Verkäufer nicht verpflichtet, die Domainserver-Einstellungen der Domain beizubehalten oder zu ändern oder Inhalte jeglicher Art auf der Domain anzuzeigen.

5.3 Registrar-Konten

Sedo ist berechtigt, den Vorgang mit dem Registrar des Kunden zwecks Übernahme der Kontrolle über die Domain nach eigenem Ermessen zu koordinieren, um den Service zu beschleunigen. Dies kann bedeuten, dass Sedo die Domain vorübergehend in einem an Sedo abgetretenen Registrar-Konto hält. Der Kunde bevollmächtigt insofern Sedo, die Domain erst dann auf ein an den Käufer abgetretenes Registrar-Konto zu transferieren, wenn der Käufer die Zahlung gemäß Ziffer 6.2 dieser Domain-Transfer AGB geleistet hat. Der Kunde erkennt an, dass Sedo zu keiner Zeit Inhaber oder Registrant der Domain ist. Der Kunde verpflichtet sich, Sedo von durch den Kunden verursachte Schadensersatzansprüche Dritter oder sonstigen Kosten freizustellen, die gegenüber Sedo infolge der Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetze durch eine Domain geltend gemacht werden.

5.4 Kaufpreiszahlung

Sedo ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und sofern es den lokalen Vorschriften entspricht, vom Käufer zu verlangen, den Kaufpreis auf ein von Sedo genanntes Bankkonto zu überweisen, um die Zahlung an den Verkäufer zu beschleunigen und um die Zahlung von Gebühren an Sedo sicherzustellen, die beide Parteien Sedo u. U. schulden. Sedo ist erst nach dem Erfolgreichen Transfer der Domain gemäß Ziffer 5.2 dieser Domain-Transfer AGB verpflichtet, die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer anzuweisen.

Alternativ kann Sedo zu diesem Zweck auch einen Zahlungsdienstleister mit der Zahlungsabwicklung beauftragen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, die Vertragsbedingungen des Zahlungsdienstleisters zu akzeptieren. Die Verweigerung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Domain-Transfer AGB dar.

5.5 Anonymität

Sedo ist berechtigt, den Zugriff auf die Identität des Kunden während des Domain-Transfer-Prozesses nach eigenem Ermessen zu beschränken, damit die an dem Kaufvertrag beteiligten Parteien anonym bleiben. Sowohl während als auch nach dem Domain-Transfer-Prozess darf Sedo ohne die ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Kunden keine über den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse hinausgehenden Informationen über seine Identität preisgeben, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

5.6 Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer

Der Kunde erkennt an, dass es nicht in der Verantwortung von Sedo liegt, für die Durchsetzung von Kaufverträgen zu sorgen.

Falls der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während des Domain-Transfer-Services in Unstimmigkeiten mit dem zugrundeliegenden Kaufvertrag oder diesen Domain-Transfer AGB gerät, ist Sedo nach eigenem Ermessen berechtigt, den Service vorübergehend einzustellen und den Parteien eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer diese zu einer Einigung kommen müssen. Falls die genannte Frist ohne eine Klärung verstreicht, behält sich Sedo das Recht vor, den Domain-Transfer-Service abzubrechen. An dieser Stelle ist die benachteiligte Partei, entweder der Käufer oder der Verkäufer, berechtigt, ihr Recht zur Einleitung rechtlicher Schritte oder Verfahren gegen die jeweils andere Partei auszuüben. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer erkennen an, dass Sedo in keiner Weise für eine Kauftransaktion, die so endet, zur Verantwortung gezogen werden kann oder dafür haftet.

5.7 Abbruch des Transfer-Services

Sedo behält sich das Recht vor, den Domain-Transfer-Service nach eigenem Ermessen abzubrechen, sofern Bestimmungen des Kaufvertrags im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Domain-Transfer-Vertrags stehen. Ferner steht Sedo dieses Recht im Falle von Unstimmigkeiten im Sinne der Ziffer 5.6 dieser Domain-Transfer AGB zu, sofern (i) der Kunde seiner Verpflichtung zur Kooperation beim Transferprozess trotz zweimaliger Aufforderung hierzu über das Transfer-Center nicht nachgekommen ist; (ii) der Service gegen die Vorschriften des lokalen Rechtssystems entweder von Sedo, des Käufers oder des Verkäufers verstößt oder (iii) eine der an dem Kaufvertrag beteiligten Parteien wesentlich gegen den vorliegenden Domain-Transfer-Vertrag oder Kaufvertrag verstößt („Fehlgeschlagener Transfer“).

Hat Sedo die Verfügungsgewalt über die Domain gemäß Ziffer 5.3 dieser Domain-Transfer AGB erlangt, wird Sedo die Domain an den Verkäufer zurückübertragen, wenn die Kaufpreiszahlung noch nicht dem Verkäufer überwiesen wurde. Sollte der Käufer die Kaufpreiszahlung bereits geleistet haben, wird Sedo ihm die Domain übertragen. Hat Sedo den Kaufpreis gemäß Ziffer 5.4 dieser Domain-Transfer AGB erhalten, wird Sedo den Kaufpreis an den Käufer zurückerstatten, sofern die Kontrolle über die Domain nicht an den Käufer übertragen wurde. Sollte der Verkäufer die Kontrolle über die Domain an Sedo oder dem Käufer übertragen haben, wird Sedo ihm den Kaufpreis auszahlen.

Falls eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus dem vorliegenden Domain-Transfer-Vertrag oder dem Kaufvertrag nicht nachkommt, ist Sedo berechtigt, der benachteiligten Partei auf deren Anforderung hin die Identität des Kunden, der gegen den Vertrag verstoßen hat, preiszugeben.

Vorausgesetzt, dass eine Forderung, die ihren Ursprung in einem Fehlgeschlagenen Transfer hat, nicht auf dem absichtlichen Fehlverhalten oder der groben Fahrlässigkeit von Sedo, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, erkennen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer an, dass Sedo nicht für Schäden oder Einbußen einzustehen hat. In diesem Falle wird die Haftung für solche Schäden ausgeschlossen, die aus einem Fehlgeschlagenen Transfer resultieren. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn der Kunde (i) das ordnungsgemäße Ausfüllen transferbezogener Unterlagen abgelehnt hat, (ii) die Ausführung der Transaktion in irgendeiner Weise behindert hat, oder (iii) eine der Vertragsparteien nicht ordnungsgemäß identifiziert werden kann, weil sie falsche oder irreführende Kontaktdaten angegeben hat.

5.8 Drittdienstleister

  1. Sedo ist lediglich bezogen auf den Domain-Transfer-Service berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Domain-Transfer-Vertrag die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten im Rahmen des Transfer Services an den betreffenden Dritten weitergegeben werden dürfen, um den Service durchführen zu können.
  3. Ferner verpflichtet sich der Kunde entsprechende AGB der Drittdienstleister zu akzeptieren, sofern diese zur Erfüllung und Durchführung des Domain-Transfer-Vertrages erforderlich sind und vom Drittdienstleister gefordert werden.

6. Rechte und Pflichten des Domain-Käufers

Die Bestimmungen dieser Ziffer 6 gelten für den Käufer.

6.1 Erzielung einer Einigung

Wenn der Käufer die Domain im Verlauf eines Bietungsverfahrens auf dem Domain-Marktplatz gekauft hat, ist dieser an den Standard-Online-Kaufvertrag von Sedo gebunden, der auf die Belange der Domain zugeschnitten ist, die Gegenstand der Verhandlungen war. Sofern der Käufer die Domain in Verbindung mit dem Vermittlungsdienst von Sedo erworben hat, ist dieser durch den zwischen ihm und dem Verkäufer ausgehandelten Kaufvertrag gebunden. In allen anderen Fällen verpflichtet sich der Käufer, den Standard-Online-Kaufvertrag von Sedo zu nutzen, der hier eingesehen werden kann, es sei denn, Sedo wird eine Kopie eines anderen Kaufvertrags mit Initiierung des Domain-Transfer-Services vorgelegt.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er auf jegliches Recht verzichtet, von diesem Domain-Transfer-Vertrag und/oder dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob dieses Rücktrittsrecht auf lokalen Gesetzen oder Verträgen beruht. Der Verzicht gilt nur, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Ferner verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, kein Rücktrittsrecht als Rechtfertigung für eine Aufhebung dieses Domain-Tranfer-Vertrages und/oder des Kaufvertrages mit dem Verkäufer geltend zu machen.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er auf jegliches Recht verzichtet, von diesem Domain-Transfer-Vertrag und/oder dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob dieses Rücktrittsrecht auf lokalen Gesetzen oder Verträgen beruht. Der Verzicht gilt nur, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Ferner verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, kein Rücktrittsrecht als Rechtfertigung für eine Aufhebung dieses Domain-Tranfer-Vertrages und/oder des Kaufvertrages mit dem Verkäufer geltend zu machen.

6.2 Überweisung des zu zahlenden Kaufpreises

Der Käufer ist verpflichtet, den Domain-Kaufpreis bei Erhalt der Anweisungen von Sedo unverzüglich zu überweisen. Es liegt in Sedos alleinigem Ermessen zu bestimmen, ob der Kaufpreis in einer anderen Währung als der der Vertragswährung (gemäß Ziffer 8 dieser Domain-Transfer AGB) zu zahlen ist. Keinesfalls steht es dem Käufer zu, die Zahlung in einer bestimmten Währung oder zu einem bestimmten Wechselkurs zu fordern.

In Fällen, in denen die Überweisung auf ein von Sedo genanntes Bankkonto erfolgt, wird der Kaufpreis erst nach Erfolgreichem Transfer dem Verkäufer ausgezahlt. Sedo behält sich das Recht vor, die Zahlung oder einen beliebigen Teil davon für offene Beträge zu verwenden bzw. aufzurechnen, die Sedo geschuldet werden, bevor die Zahlung für den Kaufpreis verwendet wird. Ferner erkennt der Käufer an, dass er nicht von seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag befreit wird, sofern er nicht genügend Geld überweist, um sowohl die noch offenen Forderungen gegenüber Sedo als auch den Kaufpreis zu decken.

Falls der Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag eine Rechnung oder steuerliche Informationen verlangt, muss Sedo hiervon vor Überweisung des zu zahlenden Betrags informiert werden. Sedo wird das Anliegen an den Verkäufer lediglich weiterleiten, da Sedo nicht als Vertragspartei an dem Domain-Kaufvertrag beteiligt ist und diese Unterlagen nicht beibringen oder durchsetzen kann. Der Käufer verpflichtet sich, Sedo Dritten gegenüber nicht als Verkäufer der Domain darzustellen. Sofern der Käufer diese Unterlagen nicht erhält, nachdem der zu zahlende Betrag überwiesen wurde, stellt dieser Umstand keine Entbindung von den Pflichten aus diesem Domain-Transfer-Vertrag oder dem Kaufvertrag dar.

6.3 Transfer der Domain

Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Anweisungen von Sedo bezüglich des technischen Transfers der Domain zu kooperieren. Der Mangel an Kooperationsbereitschaft ist nicht nur ein wesentlicher Verstoß gegen diesen Domain-Transfer-Vertrag, sondern kann vom Verkäufer auch als wesentlicher Verstoß gegen den zugrundeliegenden Kaufvertrag gewertet werden.

Falls der Käufer binnen einer durch Sedo vorgegebenen Frist nicht auf die Anweisungen von Sedo reagiert, ist Sedo berechtigt, die Registrierung nach eigenem Ermessen für den Käufer durchzuführen, wenn dieser nicht weiter kooperiert („Beschleunigter Transfer“). Im Falle eines Beschleunigten Transfers bevollmächtigt der Käufer Sedo, in seinem Namen ein Domain-Registrant-Konto zu erstellen und den Nutzungsbestimmungen des Registrars in seinem Namen zuzustimmen und diesem Registrar die Kontaktdaten des Sedo-Kundenkontos des Käufers mitzuteilen. In diesem Fall erklärt sich der Käufer mit der Übertragung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch Sedo für diesen Zweck einverstanden. Ferner wird Sedo bevollmächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Domain-Registrierung in diesem Konto zu verwirklichen. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, etwaige entstandene Kosten zu tragen und ggfs. Sedo zurück zu erstatten. Sobald die Domain in diesem Konto eingegangen ist, ist Sedo befugt, den Transfer der Registrierung als Erfolgreichen Transfer zu betrachten. In diesem Fall kann nicht allein aufgrund der Tatsache, dass sich die Domain nicht bei dem vom Käufer bevorzugten Domain-Registrar befindet, geltend gemacht werden, dass Sedo ihre Pflichten im Rahmen dieses Domain-Transfer-Vertrags nicht erfüllt hat. Ebenso kann der Käufer, sobald die Domain in diesem Konto eingegangen ist, nicht mehr geltend machen, dass er keine Kontrolle über die Domain hat, weil er die Registrar-Tools zur Aktualisierung der Domain-Registrierungsdaten oder der Hosting-Server für die Domain nicht nutzen kann.

Falls Sedo nach eigenem Ermessen vorübergehend die Kontrolle über die Domain übernimmt, verpflichtet sich der Käufer, umgehend die technische Kontrolle über die Domain auf Anweisung von Sedo zu übernehmen und die WHOIS-Informationen entsprechend zu aktualisieren. Sedo ist nicht für die Aufrechterhaltung der Domain verantwortlich. Sofern der Käufer innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem Sedo die vorübergehende Kontrolle über die Domain übernommen hat, nicht die technische Kontrolle über die Domain übernimmt, liegt es im Ermessen der Sedo den Domain-Registrierungszeitraum nicht zu verlängern. Dies kann zum Verfall oder zum Ablauf der Domain führen. In diesem Falle ist die Geltendmachung von eventuell entgangenem Gewinn oder entstandenen Verlusten oder Schäden ausgeschlossen. Vielmehr ist Sedo von allen hiermit verbundenen Kosten vom Käufer freizustellen.

Auf Anfrage seitens Sedo ist der Käufer zudem verpflichtet, unverzüglich die Übernahme der Kontrolle über die Domain zu bestätigen oder abzulehnen. Sollte der Käufer spätestens binnen fünf (5) Tagen nicht auf die Anfrage reagieren, gilt sein Schweigen als Bestätigung der Übernahme über die Kontrolle der Domain. In diesem Fall ist Sedo berechtigt, den Transfer der Registrierung als Erfolgreichen Transfer zu betrachten, woraufhin der Käufer nicht mehr geltend machen kann, dass Sedo ihre Pflichten im Rahmen dieses Domain-Transfer-Vertrags nicht erfüllt hat, nur weil der Käufer im technischen Sinne keine Kontrolle über die Domain hat.

Sobald der Transfer der Domain abgeschlossen ist und der Käufer im technischen Sinne die Kontrolle über diese hat, bestätigt er an den Vertrag mit dem Registrar, bei welchem er die Domain hält, sowie an jegliche seiner Richtlinien gebunden zu sein. Er erkennt an, dass hierzu Bestimmungen zählen können, aufgrund derer der Registrar dem Käufer in Zukunft Gebühren für die Aufrechterhaltung der Registrierung in Rechnung stellen kann. Zudem erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass es nicht Aufgabe von Sedo ist, sicherzustellen, dass die Registrierung aufrechterhalten bleibt. Der Käufer erkennt an, dass hierzu eine Einschränkung seiner Rechte zur Übertragung der Registrierung auf einen anderen Registrar zählen kann (wie z. B. eine 60-Tage-Sperre binnen derer die Domain nicht übertragen werden kann), und erklärt sich somit damit einverstanden, dass er nicht geltend machen kann, dass Sedo ihre Pflichten im Rahmen dieses Domain-Transfer-Vertrags nicht erfüllt hat, nur weil der Käufer in seinen Möglichkeiten die Domain zu übertragen, eingeschränkt ist. Vorbehaltlich seines Vertrags mit dem Registrar kann der Käufer den Registrar für die transferierte Domain auf eigene Kosten wechseln; hierbei erkennt er jedoch an, dass Unterstützungsleistungen bei etwaigen sonstigen Transfers der Domain nicht Teil des Sedo Domain-Transfer-Services sind, und dass Sedo nicht verpflichtet ist, den Service zu diesem Zweck auszuweiten.

Sobald der Käufer die Kontrolle über die Domain übernommen hat, ist dieser verpflichtet, den WHOIS-Eintrag der Domain unverzüglich bei der jeweiligen Registrierungsstelle zu aktualisieren. Der Käufer verpflichtet sich ferner, Sedo und/oder den Verkäufer für alle Schäden oder Kosten zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass er den WHOIS-Eintrag der Domain nicht aktualisiert.

6.4 Fehlschlagen des Transfers und Rückzahlung

Im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers, gleich aus welchem Grund, bleibt die Wirksamkeit des Kaufvertrages hiervon unberührt.

Sofern ein nicht vom Käufer zu vertretender und ein durch Sedo als endgültig Fehlgeschlagener Transfer eingestuft wird, und der Käufer den Kaufpreis gemäß Ziffer 6.2 dieser Domain-Transfer AGB entrichtet hat, steht dem Käufer ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises von derjenigen Partei zu, an die die Überweisung des Kaufpreises erfolgte.

Sollte der Fehlgeschlagene Transfer aufgrund der Nichteinhaltung der von Sedo vorgegebenen Anweisungen endgültig scheitern, steht dem Käufer kein Rückzahlungsanspruch des bereits gezahlten Kaufpreises für die Domain sowie der Sedo Provision – wo anwendbar – zu.
Für den Fall, dass der Käufer den vorgegebenen Anweisungen zwar nachkommt, der Fehlgeschlagene Transfer dennoch endgültig scheitert, ist Sedo berechtigt, die Domain dem Verkäufer wieder zurück zu übereignen, sofern Sedo die Domain vorübergehend hielt. In diesem Fall kann der Käufer Sedo keine Pflichtverletzung anlasten, nur weil die Domain nicht an ihn übertragen, sondern an den Verkäufer zurück übertragen wurde.

7. Rechte und Pflichten des Domain-Verkäufers

Die Bestimmungen dieser Ziffer 7 gelten für den Verkäufer.

7.1 Abschluss eines Kaufvertrages

Wenn der Verkäufer die Domain im Verlauf eines Bieterverfahrens auf der Sedo Domain-Handelsplattform verkauft hat, ist er durch den Standard-Online-Kaufvertrag von Sedo gebunden, der auf die Belange der Domain zugeschnitten ist, die Gegenstand der Verhandlungen war. Sofern der Verkäufer indes die Domain in Verbindung mit dem Domain-Brokerage-Service von Sedo verkauft hat, ist er durch den zwischen ihm und dem Käufer ausgehandelten Kaufvertrag gebunden. In allen anderen Fällen wird automatisch der Standard-Online-Kaufvertrag, der hier eingesehen werden kann, es sei denn, der Verkäufer legt Sedo eine Kopie eines anderen Kaufvertrags vor Initiierung des Domain-Transfer-Services vor.

7.2 Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen erforderlichen Angaben auszustellen. Das Nichtausstellen einer Rechnung stellt sowohl einen wesentlichen Verstoß gegen diese Domain-Transfer AGB als auch gegen den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Domain dar. Der Käufer ist dann berechtigt, die Kaufpreiszahlung solange zurückzuhalten, bis ihm eine Rechnung ausgestellt und zur Verfügung gestellt wird.

Sedo ist erst nach dem Erfolgreichen Transfer der Domain gemäß Ziffer 5.2 dieser Domain-Transfer AGB verpflichtet, die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer anzuweisen. Es liegt in Sedos alleinigem Ermessen zu bestimmen, ob der Kaufpreis in einer anderen Währung als der Vertragswährung auszuzahlen ist. Keinesfalls steht es dem Verkäufer zu, die Zahlung in einer bestimmten Währung oder zu einem bestimmten Wechselkurs zu fordern. Sedo behält sich zudem das Recht vor, etwaige offene Forderungen, die Sedo gegenüber dem Verkäufer hat, mit dieser Zahlung zu verrechnen und entsprechend abzuziehen. Der Verkäufer erkennt insofern an, dass der Nichterhalt der Zahlung des Kaufpreises in exakter Höhe keinen Kaufvertragsbruch durch den Käufer darstellt.

7.3 Transfer der Domain

Der Verkäufer ist verpflichtet, bei allen Anweisungen von Sedo bezüglich des technischen Transfers der Domain zu kooperieren. Der Mangel an Kooperationsbereitschaft stellt sowohl einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Domain-Transfer-Vertrag als auch gegen den Kaufvertrag über die Domain mit dem Käufer dar. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer bei der Aktualisierung der WHOIS Daten der Domain sowie bei allen Anfragen hinsichtlich beteiligter Registrare, dem Domain Transfer und den Domain Kaufvertrag zu unterstützen.

Ferner ist der Verkäufer verpflichtet, die Kontrolle über die Domain bei Erhalt der Anweisungen von Sedo unverzüglich aufzugeben. In Fällen in denen Sedo die vorübergehende Kontrolle über die Domain erhält, wird die Domain im Namen des Käufers und des Verkäufers verwahrt.

7.4 Fehlschlagen des Transfers

Der Verkäufer erkennt an, dass er im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers - gleich aus welchem Grund - nicht automatisch aus seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag entbunden wird.
Im Falle eines durch Sedo für endgültig festgestellten Fehlgeschlagenen Transfers, den der Verkäufer nicht zu vertreten und bei dem er bereits die Kontrolle über die Domain an einen Dritten übertragen hat, verpflichtet sich der Dritte, dem die Kontrolle über die Domain übertragen worden ist, diese an den Verkäufer zurück zu übertragen.

Sollte der Fehlgeschlagene Transfer aus Gründen der Nichteinhaltung der von Sedo vorgegebenen Anweisungen durch den Verkäufer endgültig scheitern, ist keine der Parteien verpflichtet, dem Verkäufer die Kontrolle über die Domain zurück zu übertragen oder den bereits an Sedo gezahlte Gebühr zurückzufordern – sofern anwendbar.

Im Falle eines Fehlgeschlagenen Transfers liegt in der Nichtauszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer und Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer keine Pflichtverletzung seitens Sedo vor. In diesem Falle ist die Geltendmachung einer Pflichtverletzung und die Auszahlung des Kaufpreises ausgeschlossen.

7.5 Missbrauch

  1. Für den Fall, dass Sedo nach Abwicklung eines Domain-Transfers auf einen dokumentierten Betrugsfall in Zusammenhang mit ihrem Kunden aufmerksam gemacht wird, verpflichtet sich der Kunde - sofern Sedo die Domain im Namen des Verkäufers vom Registrar zurückerlangen kann - eine Rückgabe der Domain zu akzeptieren und den Kaufpreis der Domain an Sedo zurück zu überweisen.
  2. Sollte sich der Kunde nicht an Sedos Anweisungen halten, ist Sedo berechtigt, die Domain nach eigenem Ermessen im Namen des Verkäufers zu verwahren und den Teil des Kaufpreises, den der Verkäufer nicht an Sedo zurückgezahlt hat, mit eigenen Ansprüchen gegen den Verkäufer zu verrechnen, oder die Domain an einen neuen Käufer zu veräußern, um sich für entstandene Kosten bzw. Verluste schadlos zu halten.
  3. Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Sedo das Recht vor, vom Kunden jedwede Schadenersatzzahlungen/Verluste geltend zu machen, die durch Missachtung dieser Domain-Transfer AGB, der Marktplatz AGB, der Domain-Brokerage AGB und/oder der Nutzungsrichtlinien von Sedo verursacht werden.

7.6   Verfügungsbefugnis

Der Verkäufer bestätigt ausdrücklich, befugt zu sein, frei über die Domain verfügen zu dürfen. Ferner sichert er zu, dass mit dem Verkauf der Domain nicht gegen Gesellschafts-, Namens- und Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter sowie nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Der Verkäufer verpflichtet sich hiermit, Sedo von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung Rechte Dritter, das Gesetz oder aus diesem Domain-Transfer-Vertrag resultieren.

8. Gebühren und verbundene Kosten

Soweit die zu übertragene Domain über den Domain-Marktplatz bzw. im Wege des Domain-Brokerage-Services verkauft wurde, ist der sich daran anschließende Domain-Transfer-Service kostenfrei.
Sofern die Übertragung einer verkauften Domain nicht über den Sedo Markplatz erfolgt bzw. erfolgt ist, richten sich die Gebühren des Domain-Transfer-Services nach der jeweils aktuell veröffentlichen Preisliste der Sedo, die von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.

Bei der Übertragung einer Domain vom Verkäufer zum Käufer können - je nach beteiligtem Provider - weitere Kosten entstehen (z. B. für die Anmeldung der erworbenen Domain oder eine Verlängerung der Registrierung vor einer Übertragung). Diese Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar im Verhältnis von Kunde zu Provider abzuwickeln.
Der Verkäufer hat, wenn das so genannte Expiration-Date (Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig (60) Tage ab Abschluss des Kaufvertrages liegt, die Verlängerung der Registrierung zu veranlassen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

Der Käufer und der Verkäufer verpflichten sich zudem, Sedo alle Gebühren zu erstatten, die der Registrar Sedo in Rechnung stellt, die durch einen Beschleunigten Transfer verursacht werden oder die für die vorübergehende Verwahrung durch Sedo gemäß Ziffer 5.3 dieser Domain-Transfer AGB entstehen.

Der Kaufpreis für die Domain ist der Preis in der Währung, die im Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer festgelegt worden ist („Vertragswährung“). Der Kaufpreis in der vereinbarten Vertragswährung ist die Grundlage für die an Sedo zu zahlenden Gebühren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung zu überweisen oder zu erhalten, oder einen anderen Wechselkurs zu nutzen.

Sofern Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und der Kauf bzw. Verkauf des Domainnamens nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die an Sedo zu zahlende Vergütung trotz Fehlgeschlagenem Transfers fällig. Sedo behält sich insofern das Recht vor, die Zahlung der Provision sowie alle etwaige entstandene Kosten von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Pflichten aus diesem Domain-Transfer-Vertrag oder dem Domain Kaufvertrag verletzt hat. Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten oder sonstige vertragliche Pflichten verletzt, Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.

9. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Freistellung der Sedo

Eine Haftung der Sedo für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Scheitern des Transaktionsvorgangs ergeben, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen eine der Vertragsparteien die ordnungsgemäße Komplettierung der Transaktionsdokumente verweigert, die Durchführung der Transaktion auf andere Weise behindert oder in denen einer der Vertragsparteien aufgrund falscher oder irreführender Angaben nicht ermittelt werden kann. Im Übrigen stellt der Kunde die Sedo von sämtlichen Schadensersatz-, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen Dritter und sonstigen Ansprüchen sowie von den damit in Verbindung stehenden Kosten frei, die aus der Verletzung vorrangiger Rechte Dritter oder sonstiger Bestimmungen dieser Domain-Transfer AGB oder des Gesetzes resultieren.

Im Falle einer durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von Sedo ist in diesem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von maximal 5.000,00 € pro Schadenfall. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Unberührt von den zuvor genannten Haftungsregelungen bleibt die Haftung der Sedo für Ansprüche aus dem Produkthaftungs- oder Datenschutzgesetz, soweit Sedo eine Garantie ausdrücklich übernommen hat oder soweit die Haftung sich auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.

Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Sedo, sofern diese durch diese Regelungen keine Änderung erfahren haben.

10. Garantie- und Gewährleistungsausschluss

Sedo widmet sich ausschließlich der abgesicherten Übertragung eines Domainnamens, nachdem darüber Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Sedo ist nicht der Verkäufer einer Domain und als solche insofern nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob der zu verkaufende und zu übertragende Domain-Name und/oder Website-Inhalt nicht die vorrangigen Rechte Dritter oder das Gesetz verletzt oder ob der Verkäufer berechtigt ist, den Domain-Namen zu verkaufen, und übernimmt daher keine Gewähr für das Bestehen von entgegenstehenden vorrangigen Rechten Dritter. Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass der Domain-Transfer-Service keine Prüfung oder Verifizierung des Vorhandenseins kollidierender prioritärer Firmennamen-, Namens- oder Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter beinhaltet und dass das Unterlassen einer vorherigen Prüfung des Domainnamens und/oder des Website-Inhalts auf das Vorhandensein kollidierender Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf prioritäre Eigentumsrechte, Markenrechte und/oder die Verletzung geltenden Rechts, in der alleinigen Verantwortung von Käufer und Verkäufer liegt.

Eine diesbezügliche Haftung der Sedo gegenüber den Parteien für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Verkauf oder Kauf von Domainnamen oder Internetprojekten ergeben, ist insofern ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Sedo, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vielmehr stellt die verletzende Partei Sedo von sämtlichen Schadensersatz-, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen Dritter und sonstigen Ansprüchen sowie jedwede damit in Verbindung stehenden Kosten sowie Aufwände frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) der verletzenden Partei herbeigeführt worden sind.

Der den Domain-Transfer-Service nutzende Kunde erkennt an, dass der Handel mit Domainnamen - mit oder ohne zugehörige Website-Inhalte -  oder die Nutzung von Domainnamen, welche Firmen-, Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter oder das Gesetz verletzen, Gegenstand von Rechtsansprüchen eines Inhabers eines entsprechenden Rechts sein kann und dass ein solcher Rechtsinhaber Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit der Kontrolle über den Domain-Namen geltend machen kann.

In solchen Fällen ist es dem Käufer unter Umständen nicht möglich, einen bereits an den Verkäufer gezahlten Kaufpreis zurückzufordern. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, alle notwendigen Nachforschungen anzustellen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung eines Domainnamens vor dem Abschluss eines Kaufvertrags zu ermitteln. 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungsvorbehalt

Beabsichtigt Sedo diese Domain-Transfer AGB zu ändern, wird Sedo dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht form- und fristgerecht, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei (2) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgerecht, wenn der Widerspruch in Schriftform erfolgt und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung bei Sedo eingeht. Sedo wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- und fristgerecht erfolgten Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, ist Sedo berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden unverzüglich zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren.

11.2 Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den Domain-Transfer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Domain-Transfer-Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.