Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Service Marktplatz

Stand: 01. März 2023

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Service Marktplatz werden in die englische, französische, spanische sowie chinesische Sprache übersetzt und stehen dem Kunden online zur Verfügung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Übersetzung dieser Nutzungsbedingungen in eine andere Sprache dient daher lediglich der Information. Bei Unklarheiten oder Abweichungen ist die deutschsprachige Version maßgeblich.

1. Einleitung

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Service Marktplatz (nachfolgend auch „Marktplatz AGB“, „Marktplatz Bedingungen“ oder „Vertrag“ genannt).

Diese Marktplatz AGB der Sedo GmbH treten in Kraft mit ihrer elektronischen Annahme. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Nutzung des Domain-Marktplatz-Services von Sedo (nachfolgend „Markplatz Service“ oder die „Services“ genannt). Bitte lesen Sie diese Marktplatz AGB aufmerksam durch, bevor Sie die Handelsplattform der Sedo GmbH beanspruchen. Mit der Annahme dieser Marktplatz AGB erklärt der Kunde, dass er diese Marktplatz Bedingungen gelesen und verstanden hat sowie mit deren Geltung einverstanden ist.

2. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sedo GmbH (nachfolgend „Sedo“ genannt“) und dem Kunden gelten

  • die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Service Marktplatz und
  • ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo (nachfolgend „AGB“ genannt),

jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der elektronischen Annahme im Rahmen der Kundenregistrierung gültigen Fassung zwischen Sedo und dem Kunden, wobei sämtliche Bestimmungen der AGB anzuwenden sind, sofern in diesen Marktplatz AGB keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen in den AGB und den Regelungen dieser Marktplatz AGB gehen die Bestimmungen dieser Marktplatz AGB vor. Im Übrigen bleiben alle Bestimmungen der AGB von diesem Vertrag unberührt in Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag eine Änderung erfahren haben.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn Sedo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Daneben können ggf. für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen gelten, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den AGB oder den nachfolgenden Marktplatz AGB enthalten. In diesem Falle werden etwaige Sonderbedingungen gesondert mit dem Kunden schriftlich vereinbart, die vorrangig Geltung finden.

Dem Kunden ist es untersagt, diese Website oder die Dienste der Sedo zu nutzen, sofern der Kunde eine natürliche oder juristische Person ist, mit der US-Personen gemäß den Wirtschaftssanktionen, die vom Office of Foreign Assets Control („OFAC") des US-Finanzministeriums verwaltet werden, keine Geschäfte machen dürfen (eine OFAC-Prohibited Person"). Gleiches Verbot gilt für Geschäftsbeziehungen mit natürliche und juristische Personen und Organisationen im Sinne der EU-Verordnung 881/2002 gemäß der Finanz-Sanktionsliste. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er keine vom OFAC verbotene Person ist oder anderweitig nicht berechtigt ist, diese Website oder die Dienste der Sedo zu nutzen. Darüber hinaus darf der Kunde diese Website oder die Dienste der Sedo nicht nutzen, wenn er in einer Gerichtsbarkeit ansässig ist oder Staatsbürger eines Landes ist oder den gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land hat, in dem Sedo nach eigenem Ermessen den Zugang zu dieser Website oder den Diensten bzw. deren Nutzung untersagt hat. Dazu gehören unter anderem natürliche und juristische Personen, die in den folgenden Ländern und Regionen ansässig sind, deren Staatsangehörigkeit besitzen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben: Kuba, Iran, die Krim-Region der Ukraine, Nordkorea und Syrien.

3. Beschreibung des Domain Marktplatz Services

Sedo betreibt eine Plattform spezialisiert auf den Handel mit Domainnamen. Kunden der Sedo können Domainnamen über die Plattform erwerben oder in die Verkaufs-Datenbank der Sedo eintragen und mittels einer Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zum Verkauf auf der öffentlichen Plattform freigeben. Durch das Einstellen von Domains zum Verkauf wird dem Kunden ermöglicht, das Registrierungsrecht oder das ausschließliche Recht zur Registrierung von Internet-Domainnamen (nachfolgend „Domain“ oder „Domainname“ genannt) mit oder ohne zugehörige Website-Inhalte zum Kauf und Verkauf anzubieten. Diese Plattform umfasst Webseiten, welche unter Domains der Sedo, verbundener Unternehmen wie die der Sedo.com LLC und ausgewählter Partner abrufbar sind („Domain Marktplatz“). Die Art der Veröffentlichung einer Verkaufsabsicht ist abhängig von der vom Kunden gewählten Angebotsform sowie der jeweiligen im Domain Marktplatz verfügbaren Webseite. Kunden können die von ihnen in die Verkaufs-Datenbank der Sedo eingetragene Domainnamen jederzeit wieder daraus entfernen und damit die Veröffentlichung auf dem Domain Marktplatz aufheben. Dies gilt nicht, wenn und solange der jeweilige Domainname Gegenstand einer laufenden Verkaufsverhandlung, Auktion oder Domainvermittlung ist.

Über den Service wickeln Käufer und Verkäufer mit Hilfe von Sedo die Transaktion der erworbenen Domain ab. Der Kauf- und Verkaufsvertrag über eine Domain (nachfolgend „Kaufvertrag“ genannt) wird ausschließlich zwischen den Käufer und Verkäufer (nachfolgend gemeinsam oder einzeln auch „Kunde“ oder „Nutzer“ genannt) geschlossen. Die Beteiligung von Sedo nach Abschluss des Kaufvertrages über eine Domain beschränkt sich auf die Erhebung einer Gebühr für die erbrachten Dienstleistungen, oder wie anderweitig von allen Parteien vereinbart.

Bevor der Kunde eine verbindliche Vereinbarung über den Kauf/ Verkauf einer Domain und/oder den Zugriff auf die Seite und Dienste von Sedo eingeht, nimmt dieser zur Kenntnis und sichert zu, alle Pflichten in Verbindung mit dem Kauf/ Verkauf und Registrierung einer Domain zu übernehmen, insbesondere die bei einem akkreditierten Registrar jährlich anfallenden Registrierungsgebühren, um die Registrierung und Nutzung der Domain aufrechtzuerhalten. Ferner sichert der Kunde zu, dass die voraussichtliche Nutzung der Domain keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass ihm alle in Verbindung mit dem Erwerb oder Veräußerung der Domain erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, um eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können.

4. Gebühren

Sedo erhebt eine Verkaufsgebühr für Domainnamen (auch „Provision“ genannt), welche über den Domain Marktplatz verkauft bzw. gekauft wurden oder bei der der Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer durch die Nutzung des Domain Marktplatzes erst maßgeblich ermöglicht wurde. Die Höhe und der Schuldner der Gebühr, ergeben sich aus der jeweils aktuell gültigen und auf der Sedo Website veröffentlichten Preisliste.

Sofern Käufer und Verkäufer eine Vertragsbeziehung zum Zwecke des Kaufs bzw. Verkaufs eines Domainnamens bereits eingegangen sind, und die Kaufpreiszahlung bzw. die Übertragung des Domainnamens nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die an die Sedo zu zahlende Vergütung dennoch fällig. Sedo behält sich insofern das Recht vor, die Zahlung der Provision sowie etwaige entstandene Kosten von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten oder sonstige vertragliche Pflichten verletzt hat. Unabhängig hiervon ist, wer ursprünglich die Gebühr hätte an die Sedo zahlen müssen. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz oder Vertragserfüllung von der nicht verletzenden Partei gegenüber derjenigen Partei geltend gemacht werden, die ihre Pflichten aus diesen Bedingungen oder den Bedingungen des jeweiligen Kauf- und Verkaufsvertrages über den Domainnamen verletzt.

Sedo behält sich ferner das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in den Fällen zu erheben, in denen Käufer bzw. Verkäufer einen avisierten Kauf bzw. Verkauf eines Domainnamens und somit den Vertragsabschluss mit Schädigungsabsicht verhindert. Schädigungsabsicht in diesem Sinne meint insbesondere aber nicht abschließend (i) sich einen Vorteil zu verschaffen wie bspw. Umgehung des Entrichtens der Sedo Gebühren; (ii) Abgabe eines fehlerhaften Angebots bzw. eines Angebots mit betrügerischer Absicht; (iii) Anhebung des Mindestpreises im Laufe einer aktiven Auktionsphase und/oder (iv) das Verhindern des Abschlusses eines Kaufvertrages über eine Domain. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beträgt das Zweifache der Mindestgebühr laut aktueller Preisliste.

5. Domain Marktplatz Nutzungsbedingungen

Wie in diesem Vertrag und in den geltenden veröffentlichen Richtlinien vorgesehen, bietet Sedo ihren registrierten Kunden eine Domain-Handelsplattform an, auf der Domain-Inhaber („Verkäufer“) Domains zum Zwecke des Verkaufs ihrer Domain listen bzw. eintragen, vermarkten sowie versteigern können, und auf der Domain-Käufer (Käufer) auf der Website und im Werbepartner-Netzwerk Domains suchen, bieten und von ihren Inhabern kaufen können. Sedo behält sich hierbei das Recht vor, die Abgabe oder die Annahme eines Angebots lediglich zuvor zertifizierten Kunden zu gestatten.

Kunden, die ihre Domain zum Verkauf anbieten möchten, beginnen mit der Auswahl der Angebotsart, wie unten in den Abschnitten 6.3 ff. dieser AGB beschrieben. Kunden, die Domains kaufen möchten, können auf der Website Suchbegriffe eingeben, um den Domain-Marktplatz nach relevanten Domain-Angeboten abzufragen und dann entweder ein Gebot mit einem Kaufangebot abgeben oder den angegebenen Preis des Verkäufers akzeptieren. Diese Gebote und die Reaktionen auf die Gebote der Verkäufer und Käufer werden über die im Rahmen der Benutzerregistrierung angegebenen E-Mail-Adressen kostenlos an die jeweils andere Partei weitergeleitet. Sedo kann nicht garantieren, dass ein bestimmtes Gebot oder eine bestimmte Antwort an den vorgesehenen Empfänger übermittelt wird und/oder bei diesem ankommt. Sedo tritt hier weder als Käufer noch als Verkäufer, weder als Leasingnehmer noch als Leasinggeber noch als Vertreter einer der vorgenannten Parteien auf und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt des Domainangebots eines Verkäufers oder eines Käufers für eine Domain.

Nicht alle Domain-Erweiterungen sind gleich, und bestimmte Top-Level-Domains („TLDs“) haben spezielle Registrierungsrichtlinien, Einschränkungen, Preise und zusätzliche damit verbundene Gebühren. Käufer und Verkäufer sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Nachforschungen anzustellen, um sich mit den Regeln, Bestimmungen und Gebühren des zugehörigen Registrars für die in Betracht gezogenen Domains vertraut zu machen, bevor sie einen Vertrag zum Kauf oder Verkauf einer Domain abschließen. Käufer und Verkäufer erklären sich damit einverstanden, dass Sedo in keiner Weise für Registrierungsrichtlinien, Preise oder Gebühren, die mit einer Domain verbunden sind, verantwortlich oder haftbar gemacht werden kann, und dass die Unkenntnis einer der Parteien darüber keinen Grund darstellt, einen Kauf- und Verkaufsvertrag für ungültig zu erklären.

Für den Fall, dass ein Käufer und ein Verkäufer einen Vertrag über den Kauf und Verkauf einer Domain über den Domain-Marktplatz aushandeln, vereinbaren der Käufer und der Verkäufer, dass die Bedingungen des Kaufs und Verkaufs dem Standard-Online-Kauf- und Verkaufsvertrag („Kaufvertrag“) folgen, der von Sedo bereitgestellt wird und hier eingesehen werden kann. Darüber hinaus verpflichten sich Käufer und Verkäufer, den Domain-Transfer-Service von Sedo, der für alle auf dem Domain-Marktplatz abgeschlossenen Verkäufe kostenlos zur Verfügung gestellt wird, zu nutzen, um die für den Abschluss der Transaktion erforderlichen Schritte gemäß den Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages durchzuführen. Der Kunde erklärt sich mit der Geltung der für den Domain-Transfer-Service zum Zeitpunkt des Abschlusses des Domain-Kaufvertrages geltenden Domain-Transfer-AGB einverstanden.

Soweit mit dem Domainnamen auch weitere Daten, Webseiten oder sonstige Gegenstände übertragen werden sollen, ist dies nicht Gegenstand des Sedo Domain-Transfer-Services und hat insbesondere keinen Einfluss auf die Berechtigung der Sedo zur Auszahlung des Kaufpreises. Käufer und Verkäufer sind allein dafür verantwortlich, die Übertragung dieser weiteren Vertragsbestandteile zu regeln.

6. Regeln und Anforderungen für den Domain-Marktplatz

Käufer und Verkäufer sind zu jeder Zeit an die Bedingungen dieser Marktplatz AGB und an die dazugehörigen Richtlinien in Bezug auf das Einstellen, Verhandeln, Kaufen und Verkaufen von Domains auf dem Sedo Domain-Marktplatz gebunden, die hiermit in die Marktplatz AGB wirksam einbezogen und somit Vertragsbestandteil werden. Alle geltenden Richtlinien sind auf der Website der Sedo unter dem Abschnitt „Rechtliche Dokumente und Sedo Policies“ online abruf- und einsehbar. Jeder Sedo Kunde ist in der Anzahl der Domain-Verhandlungen, an denen er gleichzeitig teilnehmen kann, je nach Zertifizierungsstatus seines Kundenkontos begrenzt. Sedo gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Eigenschaften der auf dem Domain-Marktplatz gelisteten Domains. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Besucherstatistiken, Traffic-Statistiken und die genaue alphanumerische Zusammensetzung einer Domain.

6.1 Rechtsverhältnis zwischen Sedo, Käufer und Verkäufer

Sedo ist weder Eigentümer der auf dem Domain-Marktplatz gelisteten Domains, noch hat Sedo irgendeinen Einfluss oder Kontrolle auf die unter den Kunden des Domain-Marktplatzes getätigten Geschäfte. Sedo tritt weder als Käufer noch als Verkäufer auf. Sedo tritt im Rahmen des Marktplatz-Services auch nicht als Vermittler auf.

Die Verantwortung für den Inhalt der Domain-Listings, einschließlich der Richtigkeit etwaiger Statistiken, ob von Sedo gemessen und dargestellt oder nicht, liegt ausschließlich bei den jeweiligen Verkäufern. Sedo haftet nicht für Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen von Nutzern des Domainmarktplatzes. Dies gilt auch für etwaige Verletzungen von Rechten Dritter durch die Nutzung der Dienste von Sedo, insbesondere durch das Einstellen einer Domain in den Domain-Marktplatz, die u.a. geistige Eigentumsrechte, Namensrechte und Markenrechte verletzt. Käufer und Verkäufer erkennen an, dass Sedo nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn eine der Parteien eines Kauf- und Verkaufsvertrages ihre Pflichten aus einem solchen Vertrag nicht erfüllt, und dass gegen Sedo als neutraler Anbieter des Domain-Marktplatzes und der damit verbundenen Dienste keine Ansprüche aus dem versuchten oder tatsächlichen Kauf und Verkauf von Domains geltend gemacht wird.

6.2 Kontaktaufnahme mit potenziellen Käufern und/oder Verkäufern

Ungeachtet der Bestimmungen der Sedo Datenschutzbestimmungen behält sich Sedo das Recht vor, mit potentiellen Käufern und Verkäufern in Kontakt zu treten, um beiden Parteien zu helfen, einen einvernehmlichen Abschluss ihrer Verhandlungen zu erreichen. Für den Fall, dass ein Kunde eine Domain listet, ansieht oder ein Angebot für eine Domain abgibt, für die ein anderer Kunde den Domain-Brokerage-Service von Sedo beauftragt hat, ihn bei den Verhandlungen über den Verkauf oder den Erwerb der betreffenden Domain zu vertreten, erklärt sich der nicht vertretene Kunde damit einverstanden, dass Sedo die in seinem Kundenkonto hinterlegten Daten nutzen darf, um ihn im Namen des vertretenen Kunden zu kontaktieren.

6.3 Optionen für die Einstellung von Domainnamen und/oder Internetprojekten

Verkäufer haben mehrere Optionen, um Domains auf dem Domain-Marktplatz zum Verkauf anzubieten. Verkäufer können ihre Domain zum Sofort-Kauf anbieten oder ihre Domain auf der Sedo Handelsplatz zum Verkauf anbieten, um ein Angebot zum Kauf einer Domain zu erhalten oder ihre Domain mittels einer Auktion zum Verkauf anbieten. Verkäufer können ihre in der Sedo Domain-Datenbank gelisteten Domains jederzeit kostenlos wieder entfernen, es sei denn, (i) ihre Domain ist Gegenstand eines offenen Gebots- oder eines Auktionsverlaufs, (ii) ihre Domain wurde verkauft und sich vor allem bereits in der Zahlungs- und/oder Transferphase befinden und/oder (iii) ihre Domain unterliegt einem Vermittlungsauftrag.

Solange der Verkäufer eine der Listing-Optionen ausgewählt hat, kann Sedo auf seiner Website und im gesamten SedoMLS-Partnernetzwerk bekannt geben, dass die Domain zum Verkauf steht, zusammen mit relevanten Informationen über die Domain. Diese Informationen können unter anderem Preisinformationen, die Zuständigkeit des Verkäufers, das Alter des Sedo-Kontos des Verkäufers, Statistiken über das Interesse an der Domain, wie z.B. die Anzahl der bisherigen Gebote und Aufrufe des Sedo-Listings, und, falls der Verkäufer die Domain auf die Nameserver von Sedo umleitet, Statistiken über den Domain-Traffic umfassen.

6.3.1 Sofort-Kauf (Buy Now)

Verkäufer können ihre Domain zum sofort kaufen in die Datenbank listen, indem sie ihre gelistete Domain in ihrem Kundenkonto mit einem Festpreis versehen oder aktualisieren, der als unbefristetes und verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages zum angegebenen Verkaufspreis gilt („Sofort-Kauf“). Dieses Angebot, die Domain zu dem angegebenen Preis zu verkaufen, bleibt so lange verbindlich, bis der Verkäufer das entsprechende Domain-Listing in seinem Sedo-Kundenkonto mit einem anderen Festpreisangebot oder einem alternativen Listing-Typ aktualisiert und diese Aktualisierung auf dem Domain-Marktplatz wirksam geworden ist. Der Verkaufspreis versteht sich als Endpreis für den Käufer einschließlich aller anfallenden Steuern. Wenn verfügbar, können Käufer auf dem Domain-Marktplatz dem Verkäufer immer noch ein verbindliches Angebot unter dem vom Verkäufer angegebenen verbindlichen Sofort-Kauf-Preis unterbreiten, das der Verkäufer entweder akzeptieren oder ignorieren kann.

Der kaufinteressierte Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Festpreises für einen eingestellten Domainnamen der Kaufvertrag über den betreffenden Domainnamen zu dem angegebenen Kaufpreis in der angegebenen Währung in dem Moment zustande kommt, in dem sein Gebot als Annahmeerklärung bei Sedo eingeht oder, falls der Käufer ein verbindliches Angebot unter dem Sofort-Kauf-Preis des Verkäufers abgegeben hat, in dem Moment, in dem das Angebot des Käufers vom Verkäufer angenommen wird.

Der kaufinteressierte Kunde als Käufer kann sich später weder gegenüber Sedo noch gegenüber dem Verkäufer darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei seiner Erklärung um eine rechtsverbindliche Annahmeerklärung handelte.

6.3.2 Verhandlungskauf (Make Offer)

Gibt der Domain-Verkäufer keinen festen Verkaufspreis an, so liegt im Eintragen des Domainnamens lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) vor („Verhandlungskauf“). Verkäufer können ein „Mindestangebot“ für ihr Domain-Angebot angeben, indem sie das Domain-Angebot in ihrem Kundenkonto mit einem Mindestpreis versehen, zu dem der Verkäufer bereit ist, Angebote zu berücksichtigen. Die Angabe eines Mindestgebots für den gelisteten Domainnamen dient als Einladung an andere Nutzer, ein Angebot in Höhe des Mindestpreises und darüber hinaus abzugeben, um über den Kauf und Verkauf der Domain, die Gegenstand des Domain-Listings ist, zu verhandeln.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Optionen Sofort-Kauf und Verhandlungskauf automatisch auf der Sedo Website und den Websites der Sedo Werbepartner beworben werden, basierend auf den Listing-Präferenzen der Sedo Partner, die von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.

6.3.3 Bindungsfrist bei abgegebenen Angeboten

Wenn ein Kunde während eines offenen Gebotsverlaufs ein Angebot abgibt, das bei Annahme zu einem verbindlichen Kauf- und Verkaufsvertrag führen würde, oder wenn ein Kaufinteressent zu irgendeinem Zeitpunkt ein Angebot für ein Sofort-Kauf-Angebot unter dem vom Verkäufer angegebenen Preis abgibt, dann ist der Kaufinteressent für 168 Stunden an dieses Angebot gebunden, was sieben (7) Tage ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots entspricht, es sei denn, ein Kaufinteressent hat, sofern als Option verfügbar, zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots eine andere Dauer gewählt, worüber der Verkäufer informiert wird („Bindungsfrist“). Die gleiche Bindungsfrist gilt für den Verkäufer im Falle eines Gegenangebots. Gibt ein Kaufinteressent während einer Auktion ein Angebot ab, das im Falle seiner Annahme zu einem verbindlichen Kauf- und Verkaufsvertrag führen würde, und das über dem ursprünglichen Gebot oder dem Mindestpreis liegt, ist er für die Dauer der Auktionsperiode an dieses Angebot gebunden.

Aufgrund der Verbindlichkeit von Angeboten zum Kauf oder Verkauf von Domains sollte der Kunde das Domain-Angebot sorgfältig prüfen und alle notwendigen Recherchen zur Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke durchführen, um Missverständnisse zu vermeiden, bevor er ein verbindliches Angebot abgibt. Nach Abgabe eines Angebots ist der Kunde für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen zum Kauf oder Verkauf einer Domain verantwortlich, sobald ein verbindliches Angebot angenommen wird. Das Angebot des Käufers erlischt, wenn der Verkäufer das Angebot ablehnt, das Angebot eines anderen Kunden annimmt, ein Gegenangebot abgibt oder die Bindungsfrist verstreichen lässt. Reagiert der Verkäufer auf ein Angebot eines kaufinteressierten Kunden innerhalb der Bindungsfrist mit der Einstellung des Domainnamens in eine Auktion, so erlischt der Antrag des kaufinteressierten Kunden dadurch nicht.

Eine verspätete Annahme des Angebots oder ein Gegenangebot gelten als neues Angebot.

6.4 Vertragsabschluss im Falle von Buy-Now und Make-Offer

Akzeptiert der Käufer das Angebot zum Sofort-Kauf, kommt ein wirksamer Kaufvertrag über die Domain zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

Sofern ein Verhandlungskauf gestartet wird, wird mit der Abgabe eines Gebots ein Gebotsverlauf gestartet. Die Abgabe des ersten Gebots durch den Kaufinteressenten gilt als Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über die gelistete Domain zum angegebenen Kaufpreis. Nimmt der Verkäufer dieses Angebot an, kommt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Alternativ kann der Verkäufer dieses Angebot ablehnen oder ein neues Angebot abgeben, welches als Ablehnung des vom Kaufinteressenten abgegebenen Angebots gewertet wird und als neues Gegenangebot gilt. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn eine der Parteien das Angebot bzw. das Gegenangebot der anderen Partei annimmt.

Diese Gebote und die Antworten der Verkäufer und Käufer werden über die im Rahmen der Kundenregistrierung angegeben E-Mail-Adressen kostenlos an die jeweils andere Partei weitergeleitet. Sedo kann nicht garantieren, dass ein bestimmtes Gebot oder eine bestimmte Antwort an den vorgesehenen Empfänger übermittelt wird und/oder bei diesem ankommt. Sedo tritt hier weder als Käufer noch als Verkäufer noch als Vertreter einer der vorgenannten Parteien auf und übernimmt somit keinerlei Verantwortung für den Inhalt des Domainangebots eines Verkäufers oder eines Käufers für eine Domain.

Alle Willenserklärungen, die im Gebotsverlauf abgegeben werden, verstehen sich unter Einbeziehung der nicht dispositiven Regeln des den Parteien von der Sedo zur Verfügung gestellten Online-Standardkaufvertrag.

6.5 Folgen bei Pflichtverstößen / Freistellung

Im Falle von Pflichtverstößen gegen Regelungen aus diesen Marktplatz AGB oder gegen den abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ist Sedo befugt, das Kundenverhältnis zu beenden und/oder das Kundenkonto zu sperren.

Der Kunde stellt Sedo und ihre verbundenen Unternehmen von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen Dritter und sonstige Ansprüche sowie jedwede damit in Verbindung stehenden Kosten sowie Aufwände frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) des Kunden herbeigeführt worden sind.

Käufer und Verkäufer nehmen zur Kenntnis und erkennen an, dass im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss die nicht-kooperierende Partei von der jeweils anderen Partei gerichtlich zur Einhaltung des Vertrages oder zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen belangt werden kann und die hiermit möglicherweise entstehenden Rechtsverfolgungskosten zu tragen hat.

6.6 Steuern, Währung und Kaufpreisumrechnung

Alle Preise, die während des Verhandlungs- oder Auktionsprozesses zwischen den Parteien genannt oder vom Verkäufer in Sofort-Kauf-Angeboten oder Mindestangebotsvorgaben verwendet werden, verstehen sich als Endpreise einschließlich aller anfallenden Steuern, wie bspw. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kunden haben die Möglichkeit, während des Gebotsverlaufes für einen Domainnamen bzw. ein Internetprojekt die Währung für Gebote bzw. Gegengebote zu wählen, sofern verfügbar. Sobald beide Parteien bei Angebot und Gegenangebot innerhalb eines Gebotsverlaufes die gleiche Währung gewählt haben, gilt diese Währung bis zum Ende des Gebotsverlaufes fort.

Maßgeblich ist diejenige Währung des Kaufpreises, auf die sich Käufer und Verkäufer zum Zeitpunkt der Annahme eines Angebotes geeinigt haben.

Dieser Kaufpreis in der vereinbarten Währung wird bei der Abwicklung des Vertrages sowohl zwischen Käufer und Verkäufer als auch zwischen den Kunden und Sedo für die Berechnung der Sedo Gebühr zugrunde gelegt.

6.7 Sonderbestimmungen für Auktionen

Schließlich bietet Sedo Verkäufern unterschiedliche Möglichkeiten an, ihre Domain in einer Auktion zu verkaufen, die auf der Sedo-Website stattfindet oder anderweitig von Sedo moderiert wird („Auktion“).

Für jede Option legt der Kunde einen angemessenen Mindestpreis fest, zu dem er bereit ist, seine Domain bei einer Auktion zu verkaufen ("Mindestpreis"). Der genaue Mindestpreis wird interessierten Käufern oder anderen Dritten, einschließlich der Bieter der Auktion, nicht mitgeteilt, sofern den Zuschauern der Auktion gelegentlich eine Mindestpreisspanne angezeigt wird. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Domain zu verkaufen und alle für die Übertragung des Eigentums erforderlichen Schritte zu unternehmen, solange die Gebote der Kaufinteressenten für die Domain einen Preis erreichen, der gleich oder höher ist als der Mindestpreis. Sofern der Verkäufer diesen Mitwirkungspflichten zur Übertragung des Eigentums nicht nachkommt, gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen und kann dazu führen, dass er von dem Dritten, der den Mindestpreis erreicht und schließlich das Recht zum Kauf der Domain bei der Auktion erhält, in Anspruch genommen wird. Für Kaufvertragsabschlüsse infolge einer Auktion gelten die nachfolgenden unter Ziffer 6.7 festgelegten Regelungen vorrangig. Im Übrigen gelten für Kaufvertragsabschlüsse die in diesen Marktplatz-AGB aufgeführten Regelungen entsprechend, soweit sie ihrem Sinn nach auch auf einen Auktionsverlauf anwendbar sind und soweit sie durch die Regelungen unter diesem Abschnitt 6.7 keine Änderungen erfahren haben.

6.7.1 Direkt-Auktion

Nach Zahlung einer Direktauktionsgebühr gemäß der Sedo-Preisliste kann der Verkäufer einen Auktionsverlauf starten, bevor ein Angebot für seine Domain abgegeben wurde („Direkt-Auktion“). Verkäufer können einen Preis ihrer Wahl als verbindlichen Mindestpreis festlegen. Während des Auktionszeitraums wird das aktuelle Höchstgebot auf der Gebotsseite angezeigt. Darüber hinaus wird auf der Gebotsseite angezeigt, wenn das aktuelle Höchstgebot unter dem Mindestpreis liegt, wobei der Mindestpreis unter keinen Umständen bekannt gegeben wird. Sollte Sedo während eines Auktionszeitraums ein aktuelles Höchstgebot für ungültig erklären, so tritt das nächsthöhere Gebot an die Stelle des aktiven Höchstgebots mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen, sofern dieses Gebot zum Ende des Auktionszeitraum noch das Höchstgebot ist. Wird der Mindestpreis innerhalb des Auktionszeitraums nicht erreicht, wird die Domain nicht an einen der potenziellen Käufer verkauft. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Mindestpreis während des Versteigerungszeitraums zu senken, darf ihn jedoch unter keinen Umständen erhöhen.

6.7.2 Auktionszeitraum bei Direkt-Auktionen

Sedo-Auktionszeiträume, in denen weitere Angebote zum Erwerb der Domain von verschiedenen Interessenten abgegeben werden können, enden üblicherweise siebe (7) Tage nach Zahlung der Direktauktionsgebühr („Auktionszeitraum“). Bei Annäherung an das Ende des Auktionszeitraums verlängert sich der Auktionszeitraum um jeweils zehn (10) Minuten, wenn innerhalb der letzten fünf (5) Minuten des Auktionszeitraums ein gültiges Angebot abgegeben wird. Nach dem Ende des Auktionszeitraums wird ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verkäufer und dem Höchstbietenden bzw. an den Erstbieter geschlossen, wenn kein über das Erstgebot hinausgehendes Angebot abgegeben wurde.

Der Verkäufer verpflichtet sich, das höchste während des Auktionszeitraums abgegebene Angebot anzunehmen, sofern Sedo den Auktionszeitraum nicht gemäß diesen Bedingungen abgebrochen hat. Der daraus resultierende Kaufvertrag kommt unabhängig davon zustande, ob die Sedo-Bietseite am Ende des Auktionszeitraums verfügbar ist oder nicht. Sobald der Verkäufer eine Domain als Auktion einstellt, ist es ihm untersagt, diese Domain anderswo als innerhalb dieser Auktion anzubieten oder zu verkaufen.

6.7.3 Push-to-Auction

Hat ein kaufinteressierter Kunde im Rahmen eines Verhandlungskaufs einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben, kann sich der Domain-Verkäufer entschließen, den Domainnamen zur „Auktion“ einzustellen („Push-to-Auction“) anstelle den üblichen Verhandlungsverlauf (Angebot – Gegenangebot) fortzuführen. Dadurch wird ein Auktionsverlauf gestartet. In diesem Fall nimmt der Domain-Verkäufer zwar das Angebot des kaufinteressierten Kunden (bedingt) an, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass noch andere kaufinteressierte Kunden innerhalb des Auktionszeitraums höhere Gebote abgeben.

6.7.4 Auktionszeitraum bei Push-to-Auction

Sobald der Verkäufer die Option wählt, die Domain in eine Push-to-Auction zu schieben, beginnt die Auktionsperiode und der Verkäufer akzeptiert das letzte Angebot des Kaufinteressenten (das "Gebot des ersten Kaufinteressenten") als verbindlichen Mindestpreis, zu dem der Verkäufer bereit ist, die Domain zu verkaufen. Während dieses Zeitraums können andere Kaufinteressenten die Auktionsplattform nutzen, um Angebote zum Kauf derselben Domain für einen höheren Kaufpreis als das Gebot abzugeben, mit dem die Auktion eingeleitet wurde. Mit Ende des Auktionsverlaufs kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande.

Sollte Sedo während eines Auktionszeitraums ein aktuelles Höchstgebot für ungültig erklären, so tritt das nächsthöhere Gebot an die Stelle des aktiven Höchstgebots mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen, sofern dieses Gebot zum Ende des Auktionszeitraum noch das Höchstgebot ist.

Gibt jedoch kein anderer Kaufinteressent während des Auktionszeitraums ein Angebot zum Erwerb der Domain zu einem höheren Preis als das Gebot des ersten Kaufinteressenten ab, wird das Angebot des ersten Kaufinteressenten automatisch angenommen und der Auktionszeitraum endet mit dem ersten Kaufinteressenten als Höchstbietendem, wodurch ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem ersten Kaufinteressenten zustande kommt.

Der daraus resultierende Kaufvertrag kommt unabhängig davon zustande, ob die Sedo-Bietseite am Ende des Auktionszeitraums verfügbar ist oder nicht.

Die Kunden nehmen zur Kenntnis und erkennen an, dass der Auktionszeitraum für eine Push-to-Auction-Option von dem Zeitpunkt an läuft, an dem der Verkäufer die Push-to-Auction-Option auswählt, bis sieben (7) Tage nach Abgabe des Gebots des ersten Kaufinteressenten.  Da ein Verkäufer jedoch die Option „Versteigerung“ jederzeit auswählen kann, nachdem ein erstes Gebot abgegeben wurde, bedeutet dies nicht, dass der Versteigerungszeitraum sieben (7) Tage lang ab dem Zeitpunkt laufen muss, an dem der Verkäufer die Option „Versteigerung“ auswählt, sondern ab der Eingabe des Gebots durch den ersten Kaufinteressenten. Wenn also der Verkäufer die Option „Versteigerung“ zwei Tage nach der Eingabe eines Angebots durch einen potenziellen Käufer auswählt, läuft die Versteigerungsfrist ab der Auswahl der Option „Versteigerung“ noch weitere fünf (5) Tage lang. Nähert sich das Ende des Versteigerungszeitraums, verlängert sich der Versteigerungszeitraum jedes Mal um zehn (10) Minuten, wenn innerhalb der letzten fünf (5) Minuten des Versteigerungszeitraums ein gültiges Angebot abgegeben wird.

6.7.5 Managed Auction Event / Sonderauktionen

Verkäufer können alternativ ihre Domain zur Auswahl für eine durch Sedo organisierte Auktion („Managed Auction Event“ oder „Sonderauktionen“) einreichen, die Sedo von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen durchführen kann. Verkäufer werden angewiesen, sich über das Domain-Management-Tool in ihrem Sedo-Kundenkonto für das Auktionsereignis zu bewerben, den zugehörigen Vertrag für das Managed Auction Event zu prüfen und zu akzeptieren. Sedo wird alle eingereichten Domains auf ihre Eignung für das Managed Auction Event überprüfen. Sofern eine Domain akzeptiert wird, wird der Kunde hierüber benachrichtigt und der Vertrag für das Managed Auction Event sowie alle Bedingungen des Auktionsverfahrens finden Anwendung.

Die Regelungen zum Auktionsverfahren und Vertragsabschluss sind die gleichen wie einer Direkt-Auktion und geltend insofern entsprechend.

6.7.6 Auktionszeitraum bei Managed Auction Event

Bei „Sonderauktionen“ wird der Zeitpunkt für das Ende der Auktion für jede Auktion einzeln durch Sedo festgelegt, welche online einsehbar ist. Sedo ist berechtigt Sonderauktionen zu verlängern. Sedo wird von diesem Recht insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aufgrund von Schwierigkeiten in der Soft- und/oder Hardware-Infrastruktur eine problemlose Teilnahme am Bietverfahren abschnittsweise nicht für alle Bietinteressenten gewährleistet war.

7. Rechte der Sedo

7.1 Das Recht von Sedo einen offenen Gebotsverlauf oder eine Auktion abzubrechen

Sedo behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen offenen Gebots- oder Auktionsverlauf jederzeit, vor oder nach Beginn des Angebotszeitraums oder des Auktionszeitraums, abzubrechen, insbesondere bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die angebotene Domain die Gefahr birgt, dass sie die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter oder Gesetze verletzt. Wird der offene Gebots- oder Auktionsverlauf unterbrochen, wird jede verbindliche oder vertragliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden und/oder der Person, die das letzte Angebot abgegeben hat, aufgehoben und ungültig.

7.2 Das Recht von Sedo Domain-Listings abzulehnen oder zu löschen

Sedo behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen das Einstellen einer Domain auf dem Domain-Marktplatz oder bereits eingestellte Domains abzulehnen oder zu entfernen.

Sedo wird einen Eintrag insbesondere dann löschen, wenn der Kunde durch die Eintragung einer Domain gegen die guten Sitten oder gegen die ihm obliegenden Pflichten oder gegen geltendes nationales Recht verstößt. Ferner wird Sedo auch dann unverzüglich einen Eintrag löschen, wenn sie glaubhaft Kenntnis davon erlangt, dass die Eintragung des Domainnamens durch den Kunden und/oder die Nutzung des eingetragenen Domainnamens durch den Kunden möglicherweise Rechte Dritter verletzt oder geltende Gesetze verstößt. Die Löschung bleibt bis zu einer gerichtlichen bzw. schiedsgerichtlichen Klärung aufrechterhalten. Als relevante Rechte Dritter gelten insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte.

7.3 Das Recht von Sedo irrtümlich abgegebene Gebote zu löschen

Sedo behält sich das Recht vor, einzelne Gebote während eines offenen Gebots- oder Auktionsverlaufs nach eigenem Ermessen abzubrechen, sofern Sedo die Auffassung vertritt, dass diese Gebote offensichtlich irrtümlich oder versehentlich abgegeben wurden oder nicht als gutgläubiges, verbindliches Angebot zu werten sind. Der Irrtum des Nutzers muss hinreichend offensichtlich sein. Der Nutzer muss Sedo den Irrtum schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen. Der Kunde darf sich nicht auf einen Fehler berufen, um den Abschluss einer Transaktion zu behindern oder zu umgehen. Sedo kann das Kundenkonto jederzeit sperren, wenn sich herausstellt, dass der Kunde während eines Gebots- oder Auktionsverlaufs fälschlicherweise einen Fehler behauptet hat. Sollte Sedo während eines Auktionszeitraums ein aktuelles Höchstgebot für ungültig erklären, so tritt das nächsthöhere Gebot an die Stelle des aktiven Höchstgebots mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, sollte dieses Gebot bei Ablauf des Auktionszeitraums weiterhin das Höchstgebot gelten.

7.4 Das Recht von Sedo in betrügerischer Absicht abgegebene Gebote zu löschen sowie das Recht zur Angebotsüberprüfung

Sedo behält sich das Recht vor, einzelne Gebote während eines Gebots- oder Auktionsverlaufs zu löschen, wenn Sedo der Meinung ist, dass es sich bei diesen Geboten um betrügerische, gefälschte oder „Shill“-Gebote handelt oder festgestellt wurde, dass es sich nicht um ein gutgläubiges festes Angebot handelt. Sedo behält sich ferner das Recht vor, sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen, um seine Identität und die Gültigkeit des Gebots zu überprüfen, sowie Dokumente anzufordern, die die Gültigkeit der Gebote belegen. Sollte Sedo nicht in der Lage sein, die Informationen in einem angemessenen Zeitraum zu verifizieren, wird darauf hingewiesen, dass Sedo befugt ist, das Gebot ohne Beanstandung zu löschen. Sedo kann das Kundenkonto jederzeit sperren, wenn sich herausstellt, dass der Kunde während eines Gebots- oder Auktionsverlaufs ein Gebot mit betrügerischer Absicht abgegeben hat. Sollte Sedo während eines Auktionszeitraums ein aktuelles Höchstgebot für ungültig erklären, so tritt das nächsthöhere Gebot an die Stelle des aktiven Höchstgebots mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, sollte dieses Gebot bei Ablauf des Auktionszeitraums weiterhin das Höchstgebot sein.

7.5 Das Recht von Sedo Gebote bei Rechtsverletzung Dritter oder Verstößen gegen Gesetze zu löschen

Schließlich ist Sedo befugt, ein abgegebenes Gebot abzulehnen oder eine Auktion abzubrechen, wenn sie glaubhaft von einer Rechtsverletzung Dritter oder einem Gesetzesverstoß durch den Domainnamen Kenntnis erlangt.

7.6 Folgen der Ablehnung bzw. Löschung von Geboten

Im Fall eines Abbruchs eines Gebots- oder Auktionsverlaufes durch Sedo kommt es weder zu einem Vertragsschluss zwischen dem Domain-Verkäufer und dem kaufinteressierten Kunden bzw. jenen Kunden, die ein Gebot im Auktionsverlauf abgegeben haben noch zwischen dem Domain-Verkäufer und dem Kaufinteressenten, der ursprünglich ein Gebot im Falle einer Push-to-Auction-Auktion abgegeben hat. Sollte Sedo ein aktuelles Höchstgebot für ungültig erklären, so tritt das nächsthöhere Gebot an die Stelle des aktiven Höchstgebots mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, falls dieses Gebot bei Ablauf der Auktionsperiode weiterhin das Höchstgebot ist.

7.7 Keine Garantie der Sedo

Der Käufer erkennt an, dass Sedo keinerlei Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung dafür übernimmt, dass der Domain-Verkäufer tatsächlich Inhaber des verkauften Domainnamens oder der damit verbundenen Website-Inhalte ist bzw. dass der Domain-Verkäufer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die Inhaberschaft an dem verkauften Domainnamen oder der damit verbundenen Website-Inhalte zu verschaffen.

Sedo übernimmt ferner keine Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung dafür, dass eine Übertragung des angebotenen Domainnamens oder damit verbundene Website-Inhalte auf den Käufer technisch möglich und durchführbar sind.

Sedo übernimmt ebenfalls keine Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung für Eigenschaften des betreffenden Domainnamens oder damit verbundene Website-Inhalte. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Besucherzahlen und Traffic-Informationen.

Schließlich übernimmt Sedo keinerlei Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung dafür, dass der eingetragene Domainname oder damit verbundene Website-Inhalte frei von Firmen-, Namens- und Markenrechten sowie von sonstigen Rechten Dritter sind und vom Käufer verwendet werden können, ohne dadurch Rechte Dritter oder Gesetze zu verletzen; eine diesbezügliche Prüfung obliegt ausschließlich dem Käufer vor Kauf eines Domainnamens oder damit verbundene Website-Inhalte.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass er etwaige Rücktritts-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche in Bezug auf den gekauften Domainnamen oder damit verbundene Website-Inhalte gegenüber seinem Vertragspartner, dem Verkäufer, direkt geltend machen muss.

7.8 Haftungsfreizeichnung bei Nichtverfügbarkeit der Website

Sedo übernimmt keinerlei Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung dafür, dass ihre Website und/oder die spezifische Webseite, auf der Gebote abgegeben werden können („Gebotsseite“), während eines Gebots- oder Auktionszeitraums permanent erreichbar ist. Sofern eine Gebotsseite nicht zugänglich ist, kann sich der Domain-Verkäufer nicht darauf berufen, dass im Falle der Erreichbarkeit der Gebotsseite ein höheres Gebot erzielt worden wäre. Ein potentieller Bieter kann sich ebenfalls nicht darauf berufen, dass er bei Erreichbarkeit der Gebotsseite den Domainnamen erworben oder zu einem bestimmten Preis erworben hätte.

In Bezug auf alle Sedo-Auktionen, einschließlich Managed Auction Events, wie z.B. Broker-unterstützte Auktionen, Werbeauktionen oder Auktionen, die auf Partner-Websites wie GreatDomains.com abgehalten werden, kann Sedo im Falle von technischen Problemen, die innerhalb der Sedo-Server, Netzwerke oder andere Mechanismen auftreten können, in dem Umfang, in dem Sedo die Kontrolle darüber hat, Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise notwendig sind, um solche Probleme zu beheben, sobald sie auftreten. Solche Maßnahmen umfassen unter anderem die Verlängerung des Auktionszeitraums, die Neuplanung oder den Abbruch solcher Auktionen.

7.9 Publikationsrecht der Sedo

Der Kunde räumt Sedo das Recht ein, den verkauften Domainnamen sowie den erzielten Kaufpreis zu Referenzzwecken auf ihrer Website oder an anderen Stellen zu veröffentlichen.

Dies gilt nicht, wenn Käufer oder Verkäufer der Veröffentlichung rechtzeitig vor Beendigung des Domain-Transfer-Services in Textform zu Händen der Sedo widersprechen. In diesem Fall behält sich Sedo das Recht vor, für den Verzicht des Veröffentlichungsrecht eine zusätzliche prozentuale Gebühr auf Grundlage des erzielten Kaufpreises zu erheben, deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste der Sedo bemisst.

Wurde der Domainname im Rahmen eines „Auktionsverlaufes“ verkauft, so waren Domainname und Höchstgebot ohnehin bei Ende der Auktion im Internet einsehbar. Aus diesem Grund ist in diesem Fall ein Widerspruch nicht möglich.

8. Pflichten der Käufer und Verkäufer für alle Listing-Typen

Die folgenden Pflichten und Obliegenheiten des Käufers und Verkäufers gelten für die Nutzung des Domain-Marktplatzes und der Auktionsplattform von Sedo.

8.1 Rechtmäßige Inhaberschaft über den Domainnamen

Käufer und Verkäufer verpflichten sich, ein Benutzerkonto anzulegen und dieses auf den aktuellen Stand zu halten sowie das Registrierungsformular vollständig und korrekt auszufüllen. Der Domain-Verkäufer sichert ausdrücklich zu, rechtlich zum Verkauf des eingetragenen Domainnamens berechtigt zu sein und über die Domain frei verfügen zu dürfen. Hierfür muss er der verifizierte Inhaber der Registrierung sein bzw. das ausschließliche Recht zur Registrierung des zum Verkauf stehenden Domainnamens haben. Die im Account hinterlegten Daten müssen mit denjenigen in der Whois-Datenbanken übereinstimmen. Sedo räumt sich das Recht ein, nach eigenem Ermessen den Verkäufer aufzufordern, einen geeigneten Nachweis über sein Recht zu erbringen, die jeweilige Domain auf dem Domain-Marktplatz zum Verkauf anbieten zu dürfen.

8.2 Gültigkeit des Domainnamens

Droht die Registrierung einer Domain, die Gegenstand einer Kauf- und Verkaufstransaktion ist, bei der zuständigen Registrierungsstelle abzulaufen oder liegt das Ablaufdatum (sog. Expiration Date) innerhalb der nächsten sechzig (60) Tage ab dem Datum, ab dem eine Vereinbarung über den Kauf und Verkauf der Domain getroffen wurde, verpflichtet sich der Verkäufer, die jährliche Registrierung der Domain zu erneuern, und ist allein für alle mit dieser Erneuerung verbundenen Kosten oder Gebühren verantwortlich. Käufer und Verkäufer verpflichten sich jeweils. alle damit verbundenen Gebühren, die von ihrem Registrar und/oder Service Provider erhoben werden, zu tragen.

8.3 Einschränkungen durch Domainregistrierungsverträge zwischen Verkäufer und Domain-Registrar oder Reseller

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Einschränkungen in den Domainregistrierungsverträgen zwischen dem Verkäufer und seinem Domain-Registrar oder Reseller enthalten sein können. Demzufolge kann die Übertragbarkeit der Domainregistrierung eingeschränkt, verboten oder anderweitig von Bedingungen abhängig sein, die vom Domain-Registrar oder Service Provider auferlegt werden. Nichts in diesem Vertrag oder auf der Website darf dahingehend ausgelegt werden, dass der Verkäufer irgendwelche Rechte an einer Domain besitzt, die über die in der Vereinbarung des Verkäufers mit dem jeweiligen Domain-Registrar oder -Wiederverkäufer („Reseller“) genannten hinausgehen. Wenn in diesen Bedingungen auf eine Domain als Gegenstand einer Kauf- und Verkaufstransaktion Bezug genommen wird, bezieht sich die Domain auf alle Rechte, die der Verkäufer im Hinblick auf die Registrierung einer bestimmten Domain gemäß seinem Domain-Registrierungsvertrag mit seinem Domain-Registrar zum Zeitpunkt der Vereinbarung besitzt. Jeder Inhalt oder jedes Material, das mit einer entwickelten Website verbunden ist, die Gegenstand eines Kauf- und Verkaufsvertrags ist, muss in der Listing- oder Verhandlungshistorie des Verkäufers materiell beschrieben sein, um Gegenstand des jeweiligen Kauf- und Verkaufsvertrag zu sein.

8.4 Gewährleistung / Garantie

Als Verkäufer einer auf dem Domain-Marktplatz und/oder der Auktion gelisteten Domain garantiert und gewährleistet der Kunde, dass (i) die Domain bei einem geeigneten Domain-Registrar oder einer anderen Registrierungsstelle registriert ist oder über das ausschließliche Recht verfügt wird, die Domain zu registrieren; (ii) die Registrierungsrechte an der Domain vorhanden und aktuell sind sowie keiner Löschung, Stornierung, Rückgängigmachung oder Deaktivierung durch einen geeigneten Domain-Registrar oder eine andere Registrierungsstelle unterliegen; (iii) keine Maßnahmen ergriffen wurden, die die Fähigkeit oder das Recht, das Domain-Registrierungsrecht zu übertragen, beeinträchtigen, und keine solchen Maßnahmen gegen den Kunden ergriffen wurden; (iv) die Domain nicht in einer Weise genutzt wurde und genutzt wird, die das Gesetz und/oder die Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken-, Namens- oder Publizitätsrechte; (v) die Domain nicht Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ist, die das Recht auf Registrierung oder Nutzung der Domain beeinträchtigt oder hindert; (vi) der Kunde das betreffende Angebot genau beschreibt; (vii) der Kunde rechtmäßiger Eigentümer oder rechtmäßig Verfügungsberechtigter ist und somit über Recht verfügt, den Domainnamen zu veräußern sowie den Inhalt, falls zutreffend, zu verkaufen, der als Teil im Angebot Domain aufgenommen ist; und (viii) sofern das Angebot zum Verkauf und zur Übertragung des Domainnamen angenommen wird, der Kunde die Transaktion mit einem bereiten, willigen und fähigen Käufer abschließt. Der Kunde wird unter keinen Umständen eine Domain auflisten oder die Rechte an einer Domain übertragen, für die er keine ausreichenden Rechte besitzt oder deren Übertragung nach geltendem Recht nicht rechtmäßig ist.

8.5 Einhaltung der Sedo Richtlinien

Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Domains einzustellen, die gegen die von Sedo veröffentlichen Nutzungsrichtlinien verstoßen, und erkennt an, dass Sedo die Einstellung von Domains verweigern oder bereits eingestellte Domains entfernen kann, die nach dem alleinigen Ermessen von Sedo für die Dienste als ungeeignet angesehen werden. Dies kann Domains u.a. solche Domains betreffen, die möglicherweise die Eigentumsrechte Dritter oder andere Domains verletzen, oder die nach Sedos alleinigem Ermessen provozierend, beleidigend oder unangemessen sind und nicht mit Sedos allgemeinen Richtlinien oder akzeptablen Nutzungsbedingungen übereinstimmen.

8.6 Restriktionen

Dem Verkäufer einer Domain ist es untersagt, ein Gebot für sein eigenes Angebot abzugeben oder einen Dritter mit der Abgabe von Geboten zu beauftragen. Darüber hinaus ist jegliche Manipulation von Domain-Listing-Statistiken durch den Kunden untersagt, insbesondere die Manipulation oder anderweitige fälschliche Darstellung von Traffic-Statistiken, die dem Käufer im Laufe der Verhandlung dargestellt oder die von Sedo gemessen und angezeigt werden.

Der Kunde wird weder selbst noch durch Dritte mittelbar oder unmittelbar in den Betrieb der Website oder der Dienste von Sedo eingreifen oder versuchen, dies zu tun.

8.7 Missbrauch Kommentarsystem / Offer Detail Page

Den Kunden und Nutzern ist es untersagt über jegliche Sedo Kommentar Möglichkeiten (z.B. über die Offer Detail Page) miteinander zu kommunizieren. Insbesondere ist es ihnen nicht gestattet, hierüber den Kauf bzw. Verkauf von Domainnamen unter Umgehung der Sedo anzubahnen oder vorzunehmen und somit die an Sedo zu zahlenden Gebühren zu umgehen. Kunden und Nutzer stimmen zu, in dem Kommentarfeld weder Telefonnummern noch E-Mail-Adressen einzutragen oder anderweitig Kontakt zu Käufern / Verkäufern zwecks Umgehung der Sedo aufzunehmen. Der Missbrauch des Kommentarsystems zur Übermittlung von Kontaktinformationen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar. Diese räumt sich im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung das Recht ein, eine in ihr Ermessen gesetzte Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls richtet und im Streitfall vom Gericht zu überprüfen ist.

8.8 Pflicht zur Pflege von Daten und Domainnamen im Kundenkonto

Der Verkäufer verpflichtet sich, die von ihm auf dem Domain-Marktplatz eingestellten Daten – insbesondere die E-Mail-Adresse sowie die in der Sedo Datenbank eingetragenen Angebote - stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Wurde eine Domain verkauft oder besitzt der Verkäufer keine Registrierungsrechte mehr an der Domain, so hat er die entsprechende Domain unverzüglich aus seinem Kundenkonto zu entfernen. Ferner verpflichtet sich der Verkäufer, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung oder nach anderweitiger Kenntniserlangung von der Möglichkeit einer Gesetzes- oder Rechtsverletzung Dritter durch einen in seinem Sedo-Kundenkonto eingetragenen Domainnamen die betreffende Eintragung bis zur rechtlichen Klärung des Sachverhaltes aus der Datenbank zu entfernen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungsvorbehalt

Sedo ist berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Sedo GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Die Sedo GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so ist die Sedo GmbH berechtigt das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren.

9.2 Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt.