BGH-Entscheidung: solingen.info

Der jahrelange Rechtsstreit um die Domain solingen.info hat nun ein Ende gefunden: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Domain auf die Klägerin, die Stadt Solingen und gleichzeitig auch Inhaber von solingen.de, übertragen wird. Beim Beklagten handelte es sich um eine GmbH, die auf der Seite solingen.info (und solingen-info.de) ein Regionalportal mit Angeboten und Information zur Stadt Solingen geführt hat.

 

 

 

Die Klägerin sah sich dadurch in ihren Namensrechten verletzt und führte an, dass der durchschnittliche Internetnutzer unter der Endung .info auch ein Angebot der entsprechenden Gemeinde erwarten würde.

 

 

 

Dem stand die Betrachtungsweise des Beklagten gegenüber. Dieser bestätigte, dass der durchschnittliche Internetnutzer unter Internetadresse solingen.info ein Informationsportal zur Stadt Solingen erwarte, aber nicht automatisch annimmt, dass dieses Angebot ausschließlich von der Gemeinde selbst stammen muss.  

 

 

 

Der BGH führte als Begründung für die Entscheidung an: „Bei der Benutzung eines Namens ohne weitere Zusätze als Domain gehe der Verkehr im Allgemeinen davon aus, dass es sich um die Domain eines Namensinhabers handele. Benutze ein Nichtberechtigter einen fremden Namen ohne Zusätze, trete mithin eine Zuordnungsverwirrung ein. Dies gelte auch für die Namen von Gebietskörperschaften. Ob bei der Verwendung von Domain-Namen von Gebietskörperschaften eine Zuordnungsverwirrung unabhängig von der Top-Level-Domain eintrete, könne zweifelhaft sein. Bei widersprüchlichen Domain-Namen (etwa "karlsruhe.at") oder der Verwendung der Top-Level-Domain "com" sei denkbar, dass der Verkehr eine Zuordnung zur Gebietskör-perschaft nicht vornehme.“

 

Das gesamte Urteil kann hier abgerufen werden.

Quelle: heise.de