Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sedo GmbH für den Sonderauktionsservice gültig ab dem 16.06.11 


Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken (Menü "Datei" - Befehl "Drucken") oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren (Menü "Datei" - Befehl "Speichern"). Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert. 

1. Allgemeine Bestimmungen 

Mit Bestätigung dieser AGB akzeptiert der Kunde die Regeln der Sedo GmbH („Sedo“) über die Erbringung der Dienstleistung „Sonderauktion“.
Gegenstand des Vertrages ist das Anbieten einer oder mehrerer Internetadresse(n) („Domain(s)“), über welche der Kunde verfügungsberechtigt ist, im Rahmen einer öffentlichen online Auktion organisiert von Sedo. Nur Domain(s), welche durch die Sedo im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens zugelassen wurden, können teilnehmen. Ergänzend zu den hiesigen Bestimmungen, gelten die Bedingungen der Sedo über die Markplatz-Auktionen (Nr. 2.5.8 ff.), welche unter https://sedo.com/de/ueber-uns/policies-gmbh/agb/?language=d  einsehbar sind.
Im Übrigen erklärt der Kunde, dass er, im Falle eines erfolgreichen Verkaufs der Domain(s), mit den Bedingungen des Kaufvertrages im Verhältnis zum Käufer einverstanden ist. Dieser kann hier eingesehen werden. 

2. Bewerbungsverfahren 

Der Kunde bewirbt sich durch Mitteilung der Domain(s) um die Zulassung derselben im Rahmen der Sonderauktion. Um die Zulassung von Domain(s) zur Sonderauktion zu erhalten, müssen diese gewisse Mindestanforderungen erreichen. Ob sie vorliegen, liegt in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Sedo. Die Anforderungen sind in der Regel nicht erreicht, wenn die Domain(s) aus keinem kurzen und beschreibenden Begriff besteht, oder sie keinen ausreichenden wirtschaftlichen Wert darstellt, oder die jeweilige Top-level-domain („Domainendung“) geographisch nicht zur Sprache der Domain(s) passt. Die Zulassung wird ferner verweigert, wenn der mitgeteilte Mindestpreis (vgl. unten Nr. 4) nicht angemessen ist. 

Nach Übermittlung der Domain(s) an die Sedo im Rahmen dieses Vertrages werden diese unverzüglich hinsichtlich einer Zulassung zur Sonderauktion geprüft. Nach Eingang wird die Sedo innerhalb von drei bis fünf (3-5) Werktagen die Bewerbung prüfen und diese annehmen oder ablehnen. Der Kunde wird per Email über die Annahme oder Ablehnung seiner Bewerbung informiert. Er muss die Erreichbarkeit seines im Sedo-Kundenkonto angegebenen Email-Postfaches jederzeit gewährleisten. 

Die Sedo ist berechtigt jederzeit weitere ergänzende Angaben vom Kunden anzufordern. Dies gilt insbesondere für den Nachweis die Domain verkaufen und übertragen zu können.  

3. Exklusivität 

Der Kunde wird die zur Prüfung eingereichten Domains mit Beginn und während der Dauer der Bewerbung und der anschließenden Auktion zugelassener Domain(s) sowie weitere sechzig (60) Tage nach Beendigung der Auktion (zusammen „Sonderauktionszeit“) nur durch Sedo und deren angeschlossenen Unternehmen Dritten zur rechtlichen Übertragung anbieten. Insbesondere wird er keine anderen Makler- oder Marktplatzdienste als die der Sedo während dieser Sonderauktionszeit nutzen. Bestehende entsprechende Aufträge wird er beenden oder aussetzen. Während der Sonderauktionszeit darf der Kunde keine Gebote über den Marktplatz der Sedo akzeptieren. Er stimmt zu, dass Sedo der entsprechenden Domain während der Sonderauktionszeit aus der Verkaufsdatenbank entfernt, bzw. ein unterdrückt.  Die Sonderauktionszeit und damit die Exklusivität, enden vorzeitig, wenn die Bewerbung abgelehnt wird oder der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen über die Ablehnung oder Annahme seiner Bewerbung informiert wurde.   

4. Mindestpreis 

Für jede übermittelte Domain muss der Kunde einen Preis festlegen, ab welchem er bereit ist, den Domainnamen zu verkaufen (Mindestpreis). Während des Gebotsverlaufes wird das jeweils höchste Gebot öffentlich angezeigt. Ist das höchste Gebot niedriger als der Mindestpreis des Domain-Anbieters, so wird dies auf der Gebotsseite mitgeteilt. Der Mindestpreis selbst wird nicht kommuniziert. Wird bis zum Ende des Auktionsverlaufes der Mindestpreis des Domain-Anbieters nicht erreicht, so kommt es zu keinerlei Vertragsschluss. Der Kunde stimmt zu, die Domain an denjenigen zu verkaufen, welcher mit Ablauf der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat soweit es über oder gleich dem Mindestpreis ist. Bei unberechtigter Kaufvertragsverweigerung können Schadenersatzansprüche des Käufers und der Sedo gegenüber dem Kunden entstehen. 

5. Gebühren 

Im Falle des erfolgreichen Abschlusses eines Kaufvertrages über eine der  Domain(s) durch das Tätigwerden der Sedo ist der Kunde verpflichtet, die der Sedo zustehende Vermittlungsgebühr zu zahlen. 

Die anfallenden Gebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des hiesigen Vertragsschluss gültigen Preisliste der Sedo GmbH.
Bei einer Verletzung von Vertragspflichten welche die Durchführung desselben verhindern oder beeinträchtigen hat der Verkäufer der Sedo nach deren Wahl Entschädigung in Höhe der entgangenen Gebühr oder einer Vertragsstrafe in Höhe von 2000 € zu leisten. Hinsichtlich der Gebühr wird entweder der tatsächlich vom Verkäufer erzielte Verkaufspreis oder der Mindestpreis  zugrunde gelegt.

6. Ausschluss der Domain

Sedo ist berechtigt auch eine bereits zugelassene Domain jederzeit von der Auktion auszuschließen. Soweit dies aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Kunden erfolgt, ist dieser verpflichtet der Sedo eine Gebühr in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25%) des Mindestpreises für jede derart entfernte Domain zu zahlen. Eine wesentliche Verletzung stellt insbesondere aber nicht abschließend das Anbieten der Domain während der Sonderauktionszeit auf einem anderen Marktplatz als dem der Sedo, das beauftragen eines Dritten mit dem Verkauf der Domain sowie der Umstand dar, tatsächlich nicht zum Verkauf der Domain berechtigt zu sein, bzw. dies auf Anfrage der Sedo nicht rechtzeitig nachgewiesen zu haben. Sedo wird den Kunden an seine eingetragene Email Adresse über die Entfernung informieren. Die Gebühr wird nicht fällig, wenn der Kunde bis zum Beginn der Auktion, spätestens aber innerhalb von fünf (5) Werktagen, die Verletzung der Vertragspflicht beseitigt und dies der  Sedo nachweist. Nach Beginn der Auktion ist dies nicht mehr möglich. 

7. Haftungsbegrenzung 

Sedo übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für (a) für jede fehlerhafte oder nicht erfolgte elektronische Datenübertragungen, (b) jeden unbefugte Zugriff auf, oder Diebstahl, Zerstörung oder Veränderung der Anmeldeformulare und Anträge an irgendeinem Zeitpunkt, (c) jeden technischen Funktionsstörung, jeder Ausfall, Fehler, Unterlassung, Unterbrechung, Löschung, Defekt, Verzögerungen im Betrieb oder einen Ausfall der Kommunikationsverbindung, unabhängig von der Ursache, im Zusammenhang mit einer Ausrüstung, eingesetzten Systeme, Netzwerke, Leitungen, Satelliten, Server, Computer oder Anbietern in jeden Aspekt der Abgabe eines Gebotes oder den Betrieb einer Auktion, (d) Unzugänglichkeit oder Nichtverfügbarkeit des Internets, oder, (e) eine Verletzung oder Tod von Teilnehmern, die in Verbindung stehen oder die sich aus jeder Versuch, sich an einer Auktion oder von Materialien im Zusammenhang mit einer Auktion herunterladen. 

8. Freistellung 

Der Kunde wird Sedo, seine Mutter- und, Tochtergesellschaften und sonstige verbundene Unternehmen und alle seiner jeweiligen Eigentümer, Manager, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Partnern, Lieferanten, Agenten und Anwälte (jeweils  "Freigestellte Partei") schadlos halten gegen alle Verbindlichkeiten, Forderungen, Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Aufwendungen sowie der Kosten für den interne Aufwand (bei ​​vernünftigen Preisen, welche in Zusammenhang stehen mit der Verletzung dieses Vertrages, der Nutzung der Auktions-Website, und / oder der Teilnahme an der Auktion. 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Sedo unterliegt deutschem Recht.
Erfüllungsort ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Köln.
Sofern für Klagen kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, so wird als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Köln vereinbart.
Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt. 

9.2. Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt.