Domain-Recht
Was Sie beim Domain-Handel
beachten sollten
Domain-Namen sind ein normales Wirtschaftsgut
Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht völlig zulässig. In der deutschen Rechtssprechung hat sich ebenfalls die Auffassung durchgesetzt, dass Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind. Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte dürfen natürlich trotzdem nicht verletzt werden.
Sie können Ihre Domains also verkaufen, verpachten, versteigern und sogar verpfänden.
Bei Rückfragen zum Thema Domain-Recht sind wir gerne für Sie da. Sedo darf Ihnen aus rechtlichen Gründen jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten. Fragen Sie in solchen Fällen bitte spezialisierte Anwälte, wie z.B. unseren Autor & Rechtsanwalt Ulrich Luckhaus.